Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde beauftragt die Verwaltung, die Bauarbeiten zur Errichtung eines Kunstrasenspielfeldes in Südkirchen öffentlich auszuschreiben.
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde hat am
08.03.2018 die Verwaltung beauftragt, die Grundzüge des Sportstättenkonzeptes
mit den einzelnen Vereinsverantwortlichen zu besprechen und konkrete
Umsetzungsschritte zu vereinbaren.
Für den SV Südkirchen geht
es dabei im Wesentlichen um folgende Punkte:
1.
Die Gemeinde
Nordkirchen baut in diesem Jahr auf dem jetzigen Naturrasenfeld einen
Kunstrasenplatz zur maximalen Summe von 650.000 € und unterhält diesen
Platz auch zukünftig.
2.
Der SV Südkirchen
bringt noch vorhandene Spendengelder, die für einen Kunstrasen gegeben wurden,
in das Projekt ein und spricht auch potentielle Sponsoren erneut an.
3.
Mögliche
Eigenleistungen der Vereinsmitglieder werden geklärt, um in die noch zu
fertigende Ausschreibung nur die Punkte aufzunehmen, die von einem
Fremdunternehmer erbracht werden müssen.
4.
Die Nutzung des
Tennenplatzes wird nach dem Neubau des Kunstrasenfeldes aufgegeben, ebenso die
Beachvolleyballanlage und die Trainingsfelder außerhalb des eigentlichen
Sportgeländes.
5.
Der Verein
bezieht künftig Strom, Gas und Wasser für die Sportanlage direkt und rechnet
auch mit den jeweiligen Lieferanten direkt ab. Die Gemeinde zahlt einen
pauschalierten Zuschuss hierzu in Höhe von 30 % der Verbräuche der letzten
Jahre.
Auf dieser Basis wurde mit
dem Vorstand des SV Südkirchen das Projekt besprochen und in der Zwischenzeit
auch einvernehmlich geregelt. Der SV Südkirchen hat mit Schreiben vom
13.04.2018 bestätigt, dass der Verein den aufgeführten fünf Punkten zustimmt.
Es sollte jetzt die öffentliche
Ausschreibung der Bauarbeiten erfolgen, um möglichst in der Sommerpause noch
Arbeiten realisieren zu können.
Finanzielle
Auswirkung:
|
|
Keine |
|
|
||||||
|
|
|
|
|
||||||
|
|
Ertrag / Einzahlung |
|
€ |
|
|||||
|
|
|
|
|
||||||
X |
|
Aufwand / Auszahlung |
650.000 |
€ |
|
|||||
|
|
|
|
|
||||||
|
|
Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
08 01 02 |
|||||||
|
|
|||||||||
|
|
|
Über-/außerplanmäßig |
|
|
|||||
|
|
|
|
|
|
|||||
|
|
|
Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
|
||||||
|
|
|
|
|
||||||
Anmerkungen: