Betreff
Bau eines Kunstrasenplatzes in Südkirchen
Vorlage
048/2018
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde beauftragt die Verwaltung, die Bauarbeiten zur Errichtung eines Kunstrasenspielfeldes in Südkirchen öffentlich auszuschreiben.

 


Sachverhalt:

 

Der Rat der Gemeinde hat am 08.03.2018 die Verwaltung beauftragt, die Grundzüge des Sportstättenkonzeptes mit den einzelnen Vereinsverantwortlichen zu besprechen und konkrete Umsetzungsschritte zu vereinbaren.

 

Für den SV Südkirchen geht es dabei im Wesentlichen um folgende Punkte:

 

1.         Die Gemeinde Nordkirchen baut in diesem Jahr auf dem jetzigen Naturrasenfeld einen Kunstrasenplatz zur maximalen Summe von 650.000 € und unterhält diesen Platz auch zukünftig.

2.         Der SV Südkirchen bringt noch vorhandene Spendengelder, die für einen Kunstrasen gegeben wurden, in das Projekt ein und spricht auch potentielle Sponsoren erneut an.

3.         Mögliche Eigenleistungen der Vereinsmitglieder werden geklärt, um in die noch zu fertigende Ausschreibung nur die Punkte aufzunehmen, die von einem Fremdunternehmer erbracht werden müssen.

4.         Die Nutzung des Tennenplatzes wird nach dem Neubau des Kunstrasenfeldes aufgegeben, ebenso die Beachvolleyballanlage und die Trainingsfelder außerhalb des eigentlichen Sportgeländes.

5.         Der Verein bezieht künftig Strom, Gas und Wasser für die Sportanlage direkt und rechnet auch mit den jeweiligen Lieferanten direkt ab. Die Gemeinde zahlt einen pauschalierten Zuschuss hierzu in Höhe von 30 % der Verbräuche der letzten Jahre.

Auf dieser Basis wurde mit dem Vorstand des SV Südkirchen das Projekt besprochen und in der Zwischenzeit auch einvernehmlich geregelt. Der SV Südkirchen hat mit Schreiben vom 13.04.2018 bestätigt, dass der Verein den aufgeführten fünf Punkten zustimmt.

 

Es sollte jetzt die öffentliche Ausschreibung der Bauarbeiten erfolgen, um möglichst in der Sommerpause noch Arbeiten realisieren zu können.

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

X

 

Aufwand / Auszahlung

650.000

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

08 01 02

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen: