Bestätigung des Gesamtabschlusses und Entlastung
Beschlussvorschlag:
1.
Der vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte und mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehene Gesamtabschluss 2014 wird gemäß § 116
Abs. 1 i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 93.042.598,07 Euro
und einem Jahresfehlbetrag von 780.419.85 Euro bestätigt.
2.
Die Mitglieder
des Rates der Gemeinde Nordkirchen beschließen gemäß § 116
Abs. 1 i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW die uneingeschränkte Entlastung
des Bürgermeisters bezüglich des Gesamtabschlusses 2014.
3.
Der dem
Gesamtabschluss 2014 beigefügte Beteiligungsbericht wird gem. § 117 GO NRW
zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
Der Gesamtabschluss 2014 wurde vom Kämmerer aufgestellt und von mir bestätigt. Dieser Entwurf wird gem. § 116 Abs. 5 GO NRW allen Ratsmitgliedern zur Bestätigung zugeleitet.
Nach § 116 GO NRW ist der Gesamtabschluss vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Durch Beschluss vom 19.01.2016 hat der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Nordkirchen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH in Münster mit der Erstellung des Gesamtabschlusses 2014 beauftragt.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH hat den Gesamtabschluss 2014 und den Erstellungsbericht in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 12.06.2018 vorgestellt und erläutert.
Über das Ergebnis der Prüfung und Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss wird in der Sitzung des Gemeinderates berichtet.
Finanzielle
Auswirkung:
X |
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: