Betreff
Planungsangelegenheiten
Aufstellung des Bebauungsplanes "Große Feld III" im Ortsteil Nordkirchen
Vorlage
036/2018
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.     Der Rat der Gemeinde beschließt zu den im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes „Große Feld III“ eingegangenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung. Er bestätigt die im Rahmen der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung erarbeiteten Beschlussvorschläge zu den seinerzeit eingegangenen Bedenken und Anregungen.

2.     Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt den Bebauungsplan „Große Feld III“ sowie die zugehörige Begründung zur Satzung gemäß § 10 des Baugesetzbuches.


Sachverhalt:

 

Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 23.01.2018 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes „Große Feld III“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Ziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung eines Wohnbaugebietes im Nordwesten des Ortsteiles Nordkirchen, auf der Südseite der Ermener Straße – L 810 – und der Westseite der „Weischerstraße“.

 

Der Bebauungsplanentwurf und die zugehörigen Unterlagen haben in der Zeit vom 28.03.2018 bis einschließlich 30.04.2018 öffentlich ausgelegen. Dazu gehörten neben dem eigentlichen Bebauungsplanentwurf die Begründung hierzu einschließlich des Umweltberichtes und eine Information über vorliegende umweltbezogene Informationen, Fachgutachten und bisher eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung.

 

Die Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 22.03.2018 hiervon unterrichtet und um Stellungnahme gebeten.

 

Aus der Bürgerschaft sind im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine Bedenken oder Anregungen zu diesem Planverfahren geäußert worden.

 

Von den angeschriebenen Trägern öffentlicher Belange sind bisher auch keine Stellungnahmen eingegangen, die Bedenken oder Anregungen enthalten. Sollte dies bis zur Sitzung noch der Fall sein, wird die Verwaltung diese in der Sitzung vorstellen und hierzu Abwägungsvorschläge machen.

 

Über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen hat der Ausschuss in seiner Sitzung am 23.01.2018 entschieden. Diese entsprechende Ausschussvorlage liegt noch einmal bei. Dies ist auch im öffentlich zugänglichen Sitzungsportal der Gemeinde Nordkirchen eingestellt.

 

Der Rat wird gebeten, die in dieser Sitzung zu den eingegangenen Stellungnahmen verabschiedeten Abwägungsvorschläge erneut zu bestätigen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

X

 

Aufwand / Auszahlung

5.000

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

09 01 01

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen: