Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt das im Wesentlichen von der Gelsenwasser AG aufgestellte Wasserversorgungskonzept für die Gemeinde Nordkirchen.
Sachverhalt:
Das im Jahre 2016
novellierte Landeswassergesetz verpflichtet erstmals die Gemeinden, neben dem
schon bekannten Abwasserbeseitigungskonzept jetzt auch ein
Wasserversorgungskonzept aufzustellen. Dieses soll die wesentlichen Grundlagen
der Trinkwasserversorgung im Gebiet der Gemeinde zusammenfassen und auch
Aussagen darüber treffen, wie die Wasserversorgung langfristig sichergestellt
bleiben kann.
Die öffentliche
Wasserversorgung ist seit jeher eine Teilaufgabe der Daseinsvorsorge der Städte
und Gemeinden und eine Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft im Sinne des
Artikels 28 Absatz 2 des Grundgesetzes. Auch traditionell handelt es sich um
eine gemeindliche Selbstverwaltungsangelegenheit im Aufgabenbereich der
Gemeinden.
Die Inhalte des
Wasserversorgungskonzeptes sind durch einen Erlass des Umweltministeriums
präzisiert worden. Wesentliche Inhalte des für die Gemeinde Nordkirchen
erstellten Konzeptes konnten nur von unserem Jahrzehnte langen Wasserversorger,
der Gelsenwasser AG, geliefert werden, die diese Konzeption dann auch
federführend erarbeitet hat.
In der Sitzung werden die
wesentlichen Inhalte des Entwurfes des Wasserversorgungskonzeptes von einem
Mitarbeiter der Gelsenwasser AG vorgestellt werden.
Wesentliche Inhalte sind
·
die Darstellung
des vorhandenen Wasserversorgungssystems und der Wassergewinnungsgebiete,
·
die Darstellung
des aktuellen Wassergebrauches und Wasserbedarfes
·
die
Beschaffenheit und Qualität des Roh- und Trinkwassers und
·
denkbare künftige
Veränderungen im Rahmen des Klimawandels bis hin zur Analyse der denkbaren
Gefährdungen.
Das vom Rat zu
beschließende Wasserversorgungskonzept ist der Bezirksregierung vorzulegen und
danach alle sechs Jahre fortzuschreiben.
Finanzielle
Auswirkung:
X |
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: