Betreff
Gelsenwasser AG - Wasserversorgungskonzept der Gemeinde Nordkirchen
Vorlage
018/2018
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt das im Wesentlichen von der Gelsenwasser AG aufgestellte Wasserversorgungskonzept für die Gemeinde Nordkirchen.

 

 


Sachverhalt:

 

Das im Jahre 2016 novellierte Landeswassergesetz verpflichtet erstmals die Gemeinden, neben dem schon bekannten Abwasserbeseitigungskonzept jetzt auch ein Wasserversorgungskonzept aufzustellen. Dieses soll die wesentlichen Grundlagen der Trinkwasserversorgung im Gebiet der Gemeinde zusammenfassen und auch Aussagen darüber treffen, wie die Wasserversorgung langfristig sichergestellt bleiben kann.

 

Die öffentliche Wasserversorgung ist seit jeher eine Teilaufgabe der Daseinsvorsorge der Städte und Gemeinden und eine Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft im Sinne des Artikels 28 Absatz 2 des Grundgesetzes. Auch traditionell handelt es sich um eine gemeindliche Selbstverwaltungsangelegenheit im Aufgabenbereich der Gemeinden.

 

Die Inhalte des Wasserversorgungskonzeptes sind durch einen Erlass des Umweltministeriums präzisiert worden. Wesentliche Inhalte des für die Gemeinde Nordkirchen erstellten Konzeptes konnten nur von unserem Jahrzehnte langen Wasserversorger, der Gelsenwasser AG, geliefert werden, die diese Konzeption dann auch federführend erarbeitet hat.

 

In der Sitzung werden die wesentlichen Inhalte des Entwurfes des Wasserversorgungskonzeptes von einem Mitarbeiter der Gelsenwasser AG vorgestellt werden.

 

Wesentliche Inhalte sind

·         die Darstellung des vorhandenen Wasserversorgungssystems und der Wassergewinnungsgebiete,

·         die Darstellung des aktuellen Wassergebrauches und Wasserbedarfes

·         die Beschaffenheit und Qualität des Roh- und Trinkwassers und

·         denkbare künftige Veränderungen im Rahmen des Klimawandels bis hin zur Analyse der denkbaren Gefährdungen.

 

Das vom Rat zu beschließende Wasserversorgungskonzept ist der Bezirksregierung vorzulegen und danach alle sechs Jahre fortzuschreiben.

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

X

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen: