Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde nimmt den vom Bürgermeister gemäß § 80 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW eingebrachten Entwurf des Haushaltsplanes 2018 zur Kenntnis. Der Haushaltsplanentwurf 2018 wird an die Fachausschüsse verwiesen.
Sachverhalt:
Der Entwurf der
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 mit Anlagen wurde vom Kämmerer
aufgestellt und am 05.01.2018 von mir gemäß § 80 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW
bestätigt.
Nach der förmlichen
Einbringung in den Gemeinderat soll der Haushalt in den folgenden
Ausschusssitzungen beraten werden:
Ausschuss für Familie,
Schule, Sport und Kultur |
22.02.2018 |
Ausschuss für Wirtschaft,
Tourismus, Umwelt und ländliche Entwicklung |
27.02.2018 |
Ausschuss für Bauen und
Planung |
01.03.2018 |
Haupt- und Finanzausschuss
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06.03.2018 |
Die abschließende Beratung
und Beschlussfassung ist für die Ratssitzung am 08.03.2018 vorgesehen.
Finanzielle
Auswirkung:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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€ |
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Aufwand / Auszahlung 2015/2016 jeweils |
€ |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen:
Die Auswirkungen ergeben
sich aus den Ergebnissen des Haushaltsplanes.