Betreff
Planungsangelegenheiten
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Waldweg" im Ortsteil Südkirchen
Vorlage
009/2018
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes „Waldweg“ im Ortsteil Südkirchen.

 


Sachverhalt:

 

Der Rat der Gemeinde hat in seiner Sitzung am 19.01.2017 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Waldweg“ im Ortsteil Südkirchen beschlossen. Ziel dieser Bauleitplanung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines gewerblichen Pferdebetriebes und für die Errichtung von Lager- und Parkplatzflächen zur Erweiterung des bestehenden Baustoffhandels auf der gegenüberliegenden Seite des Waldweges zu schaffen.

 

Im Rahmen dieses Aufstellungsverfahrens hat die frühzeitige Beteiligung der Bürger nach § 4, Absatz 1, des Baugesetzbuches in der Zeit vom 14.12.2017 bis 19.01.2018 stattgefunden.

 

Aus der Bürgerschaft sind bisher keine Stellungnahmen zu diesem Verfahren eingegangen.

 

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 07.12.2017 ebenfalls von dieser Planungsabsicht unterrichtet und um Stellungnahme hierzu gebeten.

 

Die Bezirksregierung Arnsberg weist mit Schreiben vom 19.12.2017 darauf hin, dass der Planungsbereich über dem auf Steinkohle verliehenen Bergwerksfeld „Hermann III“ im Eigentum der RAG Aktiengesellschaft, Herne, liegt. Konkrete Abbaumaßnahmen sind jedoch nicht vorgesehen.

 

Aus dieser Stellungnahme resultiert keine Veränderung der Planungen.

 

Die Bezirksregierung Arnsberg weist weiter darauf hin, dass das Plangebiet über einem Feld liegt, für das die Erlaubnis zur Aufsuchung des Bodenschatzes Kohlenwasserstoffe zu gewerblichen Zwecken an die Mingas-Power Essen und für wissenschaftliche Zwecke an die RWTH Aachen verliehen wurde. Daraus resultiert kein konkretes Recht zur Förderung von Kohlenwasserstoffen. Hierzu wären weitere Betriebsgenehmigungen erforderlich.

 

Auch wegen dieses Hinweises ist keine Änderung der Planung erforderlich.

 

Der LWL-Archäologie Westfalen, Außenstelle Münster, bittet mit Schreiben vom 28.12.2017 um Ergänzung des bereits vorhandenen Hinweises, wie bei erdgeschichtlichen Bodenfunden vorzugehen ist, um folgende Punkte:

 

1.      Erste Erdbewegungen sind rechtzeitig (ca. 14 Tage vor Beginn) der LWL-Archäologie für Westfalen und dem LWL-Museum für Naturkunde, Referat Paläontologie, Münster, schriftlich mitzuteilen.

2.      Die LWL-Archäologie für Westfalen oder ihren Beauftragten ist das Betreten der betroffenen Grundstücke zu gestatten, um entsprechende Untersuchungen durchführen zu können. Die dafür benötigten Flächen sind für die Dauer der Untersuchungen freizuhalten.

 

Diese Hinweise werden in die Planunterlagen aufgenommen.

 

Sollten bis zur Sitzung weitere Stellungnahmen, die Hinweise, Bedenken oder Anregungen enthalten, eingehen, werden diese in der Sitzung vorgestellt und es wird ein entsprechender Abwägungsvorschlag gemacht.

 

Damit liegen die Voraussetzungen für den nächsten Verfahrensschritt, die öffentliche Auslegungen der Planunterlagen nach § 3 des Baugesetzbuches, vor.

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

5.000

 

 

 

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

5.000

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen: