Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde nimmt den vom Bürgermeister gemäß §
80 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW eingebrachten Entwurf des
Haushaltsplanes 2013 zur Kenntnis. Der Haushaltsplanentwurf 2013 wird
an die Fachausschüsse verwiesen.
Sachverhalt
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013
mit Anlagen wurde am 08.11.2012 aufgestellt und am 15.11.2012 von mir gemäß §
80 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW bestätigt.
Nach der förmlichen Einbringung in den Gemeinderat soll der Haushalt in den
folgenden Ausschusssitzungen beraten werden:
Die abschließende Beratung und Beschlussfassung ist für die sich anschließende Ratssitzung vorgesehen.