Betreff
Satzung zur 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nordkirchen
Vorlage
087/2012
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der vorgelegte Entwurf der Satzung zur 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nordkirchen wird angenommen und als Satzung beschlossen.

 

Die den Gebührensätzen zugrunde liegenden Berechnungen werden ebenfalls angenommen und beschlossen.

 


Sachverhalt

 

Aus den beiliegenden Berechnungen der Abwassergebühren für das Jahr 2013 (Anlage 1 und Anlage 1 a) ergibt sich, dass die für das Jahr 2012 festgesetzten Gebührensätze nicht mehr Kosten deckend sind und angepasst werden müssen. Die Schmutzwassergebühr soll von bisher 2,73 Euro auf 2,77 Euro je cbm Abwasser angehoben werden (+ 0,04 Euro =  + 1,47 %). Die Niederschlagswassergebühr steigt von bisher 0,55 Euro auf 0,59 Euro je qm befestigter Fläche (+ 0,04 Euro = + 7,27 %).

 

Die getrennt festzusetzenden Gebührensätze für Mitglieder des Lippeverbandes, die sich aus der Anlage 1 a ergeben, erhöhen sich um 0,09 Euro je cbm Abwasser bei der Schmutzwassergebühr und um 0,04 Euro je qm bei der Niederschlagswassergebühr.

 

Gründe für die errechneten Steigerungen sind u. a. die Tariferhöhung im öffentlichen Dienst bei den Personalkosten, gestiegene Energiekosten (Strom für Pumpwerke) und auch die Fortschreibung der Anlagennachweise bezüglich Abschreibungen und Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals. Die Kostensteigerungen können teilweise aufgefangen werden durch einen rückläufigen Beitrag an den Lippeverband und durch die in 2012 abgeschlossene Finanzierung der Umstellungskosten für die Niederschlagswassergebühr.

 

Bis einschließlich 2011 wurden in der Gebührenkalkulation die Abschreibungen auf der Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten berücksichtigt. Mit den für das Jahr 2012 vom Rat der Gemeinde beschlossenen Gebührensätzen wurde die Berechnung der Abschreibungen umgestellt auf die Basis der (höheren) Wiederbeschaffungszeitwerte. Durch diese Umstellung hätten sich bereits für 2012 die über Gebühren umzulegenden Abschreibungsbeträge von vorher 433.689 Euro um 383.299 Euro auf 816.988 Euro erhöhen müssen. Zur Vermeidung einer sprunghaften Gebührenerhöhung ab 2012 wurden in Anlehnung an die Haushaltsanalyse zunächst nur 60 % des Erhöhungsbetrages = 229.979 Euro berechnet. Damit sind für das Jahr 2012 als Übergangslösung mit 663.668 Euro (433.689 Euro + 229.979 Euro) nur 81,2 % des errechneten Wertes berücksichtigt worden. Eine Anhebung auf 100 % ist auf Dauer notwendig und wird auch von Kommunalaufsicht und Gemeindeprüfungsanstalt gefordert. Die jetzt vorgelegt Kalkulation enthält als einen weiteren Schritt eine Anhebung auf 90 % der errechneten Abschreibungswerte nach dem Wiederbeschaffungszeitwert.

 

Der bei den Gebührenberatungen im Vorjahr als Maßstab genommene Durchschnittshaushalt wird durch die vorgeschlagenen erhöhten Abwassergebühren mit 13,76 Euro jährlich zusätzlich belastet. Aus der in gleicher Sitzung vorgelegten Berechnung der Abfallgebühren ergibt sich gleichzeitig eine Entlastung in Höhe von jährlich 23,00 Euro, sodass sich insgesamt eine Entlastung des Durchschnittshaushaltes in Höhe von 9,74 Euro ergibt.