Beschlussvorschlag

 

Der vorgelegte Entwurf der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Nordkirchen wird angenommen und als Satzung beschlossen.

 

Die zugrunde liegenden Kalkulationen der Abfallentsorgungsgebühren ab 01.01.2013 für die Bezirke I und II (Anlagen 1 und 2, linearer Maßstab) sowie die Berechnungen der übrigen Gebührensätze (Anlagen 3 bis 5) werden ebenfalls angenommen und beschlossen.

 


Sachverhalt

 

Die jährliche Überprüfung des Gebührenhaushaltes „Abfallentsorgung“ hat ergeben, dass die Gebührensätze des Jahres 2012 ab dem 01.01.2013 angepasst werden müssen.

 

Die im Rahmen der Gebührenkalkulation für das Jahr 2013 umlagefähigen Gesamtkosten der Abfallentsorgung haben sich aus verschiedenen Gründen gegenüber dem Vorjahr deutlich verringert. Im Ergebnis können die Gebührensätze im Bezirk I (Innenbereich) um 10,7 Prozent und im Bezirk II (Außenbereich) um 11,9 Prozent gesenkt werden. Gebührenüberschüsse aus Vorjahren beim Kreis (Deponiegebühren) und auch bei der Gemeinde (Betriebsabrechnung für das Jahr 2011) machen sich entlastend bemerkbar. Außerdem können erhöhte Erlöse aus der Verwertung von Altpapier, E-Schrott, Altmetall etc. erwartet werden.

 

Seit der letzten Gebührenkalkulation haben sich die folgenden Änderungen ergeben, die bei der Neuberechnung zu berücksichtigen sind:

 

1.         Behältervolumen
Im Innenbereich (Bezirk I) hat sich die Zahl der Gefäße nur geringfügig um 8 Stück (+ 0,3 Prozent) erhöht und das Jahresbehältervolumen hat sich sogar um 11.440 Liter (- 0,4 Prozent) verringert, was durch den Wechsel auf kleinere Gefäße zu erklären ist. Im Außenbereich (Bezirk II) hat die Gefäßzahl lediglich um 4 Stück (+ 1,2 Prozent) und das Jahresbehältervolumen um 7.280 Liter (+ 1,5 Prozent) erhöht.

2.         Kosten Einsammlung, Transport und Behältermiete
Diese Leistungen wurden von den 11 kreisangehörigen Städten und Gemeinden gemeinsam zum 01.01.2011 europaweit ausgeschrieben. Die Preise für Einsammlung und Behältermiete (je Gefäß) und Transport der Abfälle (je Gewichtstonne) bleiben gegenüber 2012 unverändert. In der Gesamtkalkulation kommt es lediglich durch die nur leicht veränderten Behälterzahlen und durch geringfügige Schwankungen bei den beförderten Gewichtstonnen zu kleineren Abweichungen.

3.         Kosten Wertstoffhof
Die Verwaltung wurde durch Ratsbeschluss vom 27.05.2010 beauftragt, einen Vertrag über einen neuen Wertstoffhof zu schließen. Die sich daraus ergebenden Mehrkosten wurden damals mit rund 23.000 Euro jährlich kalkuliert. Bedingt durch Probleme im baurechtlichen Genehmigungsverfahren mit anschließender neuer Standortsuche hat sich die Inbetriebnahme des Wertstoffhofes verzögert und die Kalkulationsgrundlagen haben sich verändert. An dem jetzigen Standort kann das notwendige Grundstück im Erbbaurechtswege zur Verfügung gestellt werden, wodurch sich die Mehrkosten auf 11.620 Euro zzgl. MwSt. und Erbpachtzinsen jährlich verringern.

4.         Kosten Schadstoffmobil
Die 11 kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben ihre Aufgaben im Bereich Sammlung und Transport von Sonderabfällen (Schadstoffmobil) durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung auf den Kreis Coesfeld delegiert. Der Kreis hat für diese Aufgaben ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchgeführt und auf der Grundlage dieser Ausschreibung für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis 31.12.2014 einen privaten Dienstleister beauftragt. Aufgrund dieses Verfahrens konnten die Kosten ab 2011 um rund 40 Prozent reduziert werden. Aufgrund einer Preisgleitklausel erhöhen sich die Kosten für 2013 gegenüber 2012 um 9,9 Prozent.

5.         Benutzungsgebühren des Kreises
Der Kreis Coesfeld hat angekündigt, dass er bei unveränderten Grundgebühren ab 2013 die Arbeitsgebühren für verschiedene Abfallarten senken wird. Insbesondere bei den Bio- und Grünabfällen soll es eine Senkung von 96,00 Euro auf 80,00 Euro je Gewichtstonne geben, was für Nordkirchen insgesamt eine Kostenreduzierung um rund 33.000 Euro bedeutet. Grund dieser Senkung ist die Tatsache, dass der Kreis in den Vorjahren Überschüsse (Sonderposten) angesammelt hat, die jetzt zu Gunsten der Gebührenzahler aufzulösen sind.

6.         Erlöse aus der Verwertung
Die Erlöse aus der Verwertung von Altpapier, E-Schrott, Altmetall etc. wurden bis einschließlich 2011 beim Kreis Coesfeld vereinnahmt und dort zur Stützung der Deponiegebühren des Kreises eingesetzt. Ab 2012 werden diese Erlöse direkt bei den Gemeinden vereinnahmt und können dort zur Reduzierung der Abfallgebühren verwendet werden. Die Höhe der erzielbaren Erlöse ist wesentlich vom Markt abhängig und unterliegt deshalb starken Schwankungen. Da Erfahrungswerte noch nicht vorlagen, wurden die Erlöse in der Kalkulation für das Jahr 2012 zunächst auf 52.600 Euro geschätzt. Nach der bisherigen Entwicklung in 2012 können in der Kalkulation für das Jahr 2013 insgesamt 81.600 Euro angesetzt werden.

7.         Sonstige Kosten
Die Kosten für die Beseitigung wilder Müllkippen und für die Entleerung von Straßenpapierkörben werden wie bisher mit Pauschalbeträgen angesetzt und verändern sich nur geringfügig. Die allgemeinen Verwaltungskosten bleiben unverändert.

8.         Fehlbeträge/Überschüsse aus Vorjahren
Während in der Kalkulation 2012 noch ein Fehlbetrag aus dem Jahre 2010 in Höhe von rund 5.000 Euro negativ berücksichtigt werden musste, könnte in der Kalkulation 2013 positiv ein Überschuss aus dem Jahr 2011 in Höhe von 52.859,36 Euro abgesetzt werden. Dieser Überschuss ergibt sich mit rund 23.000 Euro dadurch, dass die am alten Standort kalkulierte Erweiterung des Wertstoffhofes in 2011 nicht umgesetzt werden konnte. Rund 17.000 Euro konnten bei der Beförderung der Abfälle eingespart werden aufgrund geringerer Gewichtsmengen. Durch die geringeren Gewichtstonnen reduzierten sich die an den Kreis zu zahlenden Arbeitsgebühren entsprechend.

Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes sind nach dem Kommunalabgabengesetz innerhalb von vier Jahren auszugleichen. Nach der vorgelegten Kalkulation ist vorgesehen, zunächst nur 50 Prozent des Überschusses 2011 (= 26.429,68 Euro) für 2013 zu berücksichtigen. Der Restbetrag in gleicher Höhe würde als Sonderposten in der gemeindlichen Bilanz nachgewiesen und damit für Gebührenkalkulationen in den Folgejahren verfügbar bleiben. Damit besteht die Möglichkeit, die Gebührensätze über einen längeren Zeitraum stabil zu halten, zumal in der vorgelegten Kalkulation auch Einmaleffekte enthalten sind.

Unter Berücksichtigung der zuvor erläuterten Veränderungen wurden die ab 01.01.2013 maßgeblichen Gebührensätze wie folgt kalkuliert:

 

            Anlage 1     -     Gebührensätze Bezirk I/Innenbereich

            Anlage 2     -     Gebührensätze Bezirk II/Außenbereich

            Anlage 3     -     Gebührensatz Familientonne

            Anlage 4     -     Gebührensatz 80-Liter-Restabfallsack

            Anlage 5     -     Gebührensatz Behälteränderungsdienst

 

Die sich aus den Anlagen 1 bis 5 ergebenden neuen Gebührensätze wurden in den Entwurf einer neuen Gebührensatzung übernommen. Der Satzungsentwurf ist als Anlage 6 beigefügt.