Betreff
Eröffnungsbilanz Feststellung der Eröffnungsbilanz
Vorlage
032/2010
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde stellt die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Eröffnungsbilanz der Gemeinde Nordkirchen zum 01.01.2009 mit einer Bilanzsumme von 89.356.793,98 Euro fest.

 


Sachverhalt

 

Die Gemeinde hat gemäß § 92 Abs. 1 GO NRW zu Beginn des Haushaltsjahres, in dem sie erstmals ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung erfasst, eine Eröffnungsbilanz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. Die Vorschriften des § 95 Abs. 3 und § 96 GO NRW sind dabei entsprechend anzuwenden.

 

Ein erster Entwurf der Eröffnungsbilanz wurde am 12.03.2009 aufgestellt, am 17.03.2009 vom Bürgermeister bestätigt und am 26.03.2009 zusammen mit dem Haushaltsplanentwurf 2009 gemäß § 95 GO NRW dem Rat der Gemeinde zugeleitet. Der Rat hat durch Beschluss vom 26.03.2009 den Entwurf der Eröffnungsbilanz zur Kenntnis genommen und ihn zur Beratung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Im weiteren Verlauf ist diese erste Entwurfsfassung mehrfach geändert worden. Die letzte Fassung des Entwurfes war Gegenstand der zwischenzeitlich stattgefundenen Prüfungen und soll jetzt dem Rat der Gemeinde zur Feststellung vorgelegt werden.

 

Nach § 92 Abs. 3 GO NRW ist die Eröffnungsbilanz durch den Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen. Durch Beschluss vom 28.05.2009 hat der Rechnungsprüfungsausschuss von der Möglichkeit des § 59 Abs. 3 GO NRW Gebrauch gemacht und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hahne in Dülmen mit der Prüfung der Eröffnungsbilanz beauftragt. Diese Prüfung hat zwischenzeitlich stattgefunden. Ein Exemplar des kompletten Prüfungsberichtes mit Bestätigungsvermerk haben alle Ratsmitglieder bereits vorab mit besonderem Anschreiben erhalten.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss wird sich in seiner Sitzung am 21.09.2010 mit dem Ergebnis der Prüfung befassen. In dieser Sitzung wird die Wirtschaftsprüferin Frau Gabriele Hahne den Prüfungsbericht näher vorstellen und erläutern sowie Fragen der Ausschussmitglieder beantworten. Nach Abschluss dieser Beratungen wird der Rechnungsprüfungsausschuss eine Beschlussempfehlung für den Rat der Gemeinde abgeben.