3. Änderung des Bebauungsplanes "Schloßstraße-Nord", Ortsteil Nordkirchen
Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Schloßstraße-Nord“ zur Erweiterung der Verkaufsfläche eines Einzelhandelsmarktes.
Sachverhalt
Der Grundstückseigentümer und der Mieter des Einkaufsmarktes An der Post 2 beantragen mit Schreiben vom 24.09. bzw. 26.09.2012 die Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche für dieses Gebäude. Die Antragsschreiben liegen als Anlage bei.
Beabsichtigt sind die Erweiterung des Marktes auf der Südseite des Gebäudes in voller Breite und auf 5 m Länge sowie auf der Nordseite ebenfalls eine Erweiterung auf 26 m Breite um ebenfalls 5 m.
Auf der Südseite ist die im Bebauungsplan festgesetzte überbaubare Fläche noch nicht ausgenutzt worden, sodass dort grundsätzlich noch ein Baurecht besteht.
Auf der Nordseite ist die Vorderkante des bestehenden Gebäudes bereits identisch mit der ausgewiesenen Baugrenze.
Insgesamt soll das Gebäude nach Erweiterung dann folgende Nutzflächen haben:
- Verkaufsfläche 1.360 qm
- Lagerfläche/Leergut 304 qm
- Sonstiges 75 qm
Der Markt liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schloßstraße-Nord“ im zentralen Einkaufsbereich von Nordkirchen. Der Bebauungsplan ist seinerzeit aufgestellt worden, um an dieser Stelle großflächigen Einzelhandel zu ermöglichen. Insofern entspricht die Erweiterungsabsicht dem seinerzeit und weiterhin verfolgten Ziel, Einrichtungen des großflächigen Einzelhandels ortszentral zu schaffen bzw. zu erhalten.
Da die geschäftliche Entwicklung offensichtlich positiv ist, unterstützt die Verwaltung dieses Vorhaben.
Die Abmessungen der Erweiterungen ergeben sich aus dem ebenfalls beiliegenden Lageplan.
Die durch die Erweiterung auf der Nordseite wegfallenden Parkplätze werden nicht neu geschaffen. Das Parkplatzangebot auf dem zum Markt gehörenden Platz ist allerdings so groß, dass der Stellplatznachweis auch ohne diese Parkplätze geführt werden kann.