Änderung verschiedener Bebauungspläne wegen der Umwidmung von Kinderspielplätzen
Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Einleitung von Verfahren zur Änderung der Bebauungspläne
- Äckern,
- Selmer Straße,
- Dörfer Kamp,
- Lohkamp und
- Kaperberg I
zur Umwidmung von bisher ausgewiesenen öffentlichen Grünflächen, Zweckbestimmung Kinderspielplatz, in bebaubare Grundstücke.
Sachverhalt
Der Rat der Gemeinde hat am 20.09.2012 die Aufgabe von insgesamt sieben Spielplätzen in der Gemeinde Nordkirchen beschlossen. Hierdurch sollen die Unterhaltungskosten für diese öffentlichen Anlagen gesenkt werden bei einem weiterhin ausreichenden Spielplatzangebot in allen drei Ortsteilen.
Die Flächen sollen veräußert werden zur Erweiterung angrenzender Privatgrundstücke oder auch als separate Baugrundstücke.
Ein Teil des Verkaufserlöses fließt dann in die Modernisierung der bestehen bleibenden Spielplätze.
Es handelt sich um folgende Spielplätze:
Ortsteil Nordkirchen Bebauungsplan
1. Finkenweg -
2. Lerchenweg Äckern (1979)
3. Dörfer Kamp Dörfer Kamp (1983)
4. Dahlienweg Selmer Straße (1971)
und
Bergstraße II (1977)
Ortsteil Südkirchen
5. Wagenfeldstraße
III -
(Haus-Nr. 38 – 50)
6. Ulmenweg Lohkamp (1979)
Ortsteil Capelle
7. Geistkamp Kaperberg I (1994)
Bei den Spielplätzen, für die eine Ausweisung als öffentliche Grünfläche – Zweckbestimmung Kinderspielplatz – im jeweiligen Bebauungsplan festgesetzt ist, wird ein formelles Änderungsverfahren erforderlich mit der zugehörigen Bürger- und Behördenbeteiligung.
Die Verwaltung schlägt vor, diese Bebauungsplanänderungen jetzt durchzuführen.