Betreff
Satzung zur 20. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes der Gemeinde für fließende Gewässer
Vorlage
073/2012
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der vorgelegte Entwurf der Satzung zur 20. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes der Gemeinde Nordkirchen für fließende Gewässer wird angenommen und beschlossen.

 

Die den Gebührensätzen zugrunde liegende Berechnung wird ebenfalls angenommen und beschlossen.


Sachverhalt

 

Die von der Gemeinde an die Wasser- und Bodenverbände zu zahlenden Beiträge und Umlagen (Verbandslasten) werden nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes in Form von Gebühren an die betroffenen Grundstückseigentümer weitergegeben. Verwaltungskosten der Gemeinde dürfen hierbei nicht berücksichtigt werden.

 

Die für das Jahr 2012 geltenden Gebührensätze sind durch die 19. Änderungssatzung vom Rat der Gemeinde am 15.12.2011 beschlossen worden.

 

Im Jahr 2012 haben sich folgende Unterdeckungen (-) bzw. Überdeckungen (+) ergeben, die in der Kalkulation der Gebührensätze 2013 zu berücksichtigen sind:

 

1

2

Verband

Ergebnis 2012

Stever

+/-0,00 €/ha

Funne

+  0,44 €/ha

Emmerbach

+/-0,00 €/ha

Horne

+  0,30 €/ha

 

Ankündigungen der Verbände über mögliche Beitragsanpassungen im Jahr 2013 liegen bisher nicht vor. Es ist also davon auszugehen, dass die von der Gemeinde in 2012 gezahlten Verbandsbeiträge auch in 2013 gelten. Unter Berücksichtigung der auszugleichenden Über- bzw. Unterdeckungen der Vorjahre ergeben sich damit folgende Gebührensätze für das Jahr 2013 in Euro je Hektar:

 

 

1

2

3

4

Verband

Beitrag 2012

Ausgleich
Vorjahre

Gebührensatz
2013

Stever

13,00

+/-0,00

13,00

Funne

9,94

+  0,44

9,50

Emmerbach

13,00

+/-0,00

13,00

Horne

7,70

+  0,30

7,40

 

 

 

Die in Spalte 4 ausgewiesenen Gebührensätze ab 01.01.2013 in Euro je ha wurden in den beiliegenden Entwurf einer Änderungssatzung übernommen.