Beschlussvorschlag
Der vorgelegte Entwurf der Satzung zur 20. Änderung der Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes der Gemeinde Nordkirchen für fließende Gewässer wird angenommen und beschlossen.
Die den Gebührensätzen zugrunde liegende Berechnung wird ebenfalls angenommen und beschlossen.
Sachverhalt
Die von der Gemeinde an die Wasser- und Bodenverbände zu zahlenden
Beiträge und Umlagen (Verbandslasten) werden nach den Vorschriften des
Kommunalabgabengesetzes in Form von Gebühren an die betroffenen
Grundstückseigentümer weitergegeben. Verwaltungskosten der Gemeinde dürfen
hierbei nicht berücksichtigt werden.
Die für das Jahr 2012 geltenden Gebührensätze sind durch die 19.
Änderungssatzung vom Rat der Gemeinde am 15.12.2011 beschlossen worden.
Im Jahr 2012 haben sich folgende Unterdeckungen (-) bzw. Überdeckungen
(+) ergeben, die in der Kalkulation der Gebührensätze 2013 zu berücksichtigen
sind:
1 |
2 |
Verband |
Ergebnis 2012 |
Stever |
+/-0,00 €/ha |
Funne |
+ 0,44 €/ha |
Emmerbach |
+/-0,00 €/ha |
Horne |
+ 0,30 €/ha |
Ankündigungen der Verbände über mögliche Beitragsanpassungen im Jahr 2013
liegen bisher nicht vor. Es ist also davon auszugehen, dass die von der
Gemeinde in 2012 gezahlten Verbandsbeiträge auch in 2013 gelten. Unter
Berücksichtigung der auszugleichenden Über- bzw. Unterdeckungen der Vorjahre
ergeben sich damit folgende Gebührensätze für das Jahr 2013 in Euro je Hektar:
1 |
2 |
3 |
4 |
Verband |
Beitrag 2012 |
Ausgleich |
Gebührensatz |
Stever |
13,00 |
+/-0,00 |
13,00 |
Funne |
9,94 |
+ 0,44 |
9,50 |
Emmerbach |
13,00 |
+/-0,00 |
13,00 |
Horne |
7,70 |
+ 0,30 |
7,40 |
Die in Spalte 4 ausgewiesenen Gebührensätze ab 01.01.2013 in Euro je ha
wurden in den beiliegenden Entwurf einer Änderungssatzung übernommen.