Betreff
Gebührensatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der "Offenen Ganztagsschule" in der Mauritiusschule Nordkirchen
Vorlage
065/2012
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Nordkirchen den Erlass der Gebührensatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der „Offenen Ganztagsschule“ in der Mauritiusschule Nordkirchen.

 


Sachverhalt

 

Mit Beschluss vom 11.01.2012 hat das OVG NRW entschieden, dass Elternbeiträge für offene Ganztagsangebote nur aufgrund einer Satzung erhoben werden dürfen.

 

Zur Begründung führt das OVG NRW aus, dass Elternbeiträge eine öffentlich rechtliche Abgabe eigener Art darstellen. Derartige öffentlich rechtliche Entgelte nämlich Gebühren oder Beiträge, dürfen – zumal wenn die Heranziehung durch Bescheid erfolgt – nur aufgrund einer Satzung erhoben werden.

 

Die Elternbeiträge in Nordkirchen wurden in der Beitragshöhe mit einem Ratsbeschluss festgelegt, die Heranziehung erfolgte bislang analog der Satzung des Kreises Coesfeld.

 

Die Inhalte des Ratsbeschlusses sind unverändert in den Satzungsentwurf übernommen worden.

 

Eine Gebührensatzung für die Erhebung von Elternbeiträgen für die Gemeinde Nordkirchen ist als Anlage beigefügt.