Betreff
Planungsangelegenheiten
2. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet II", Südkirchen
Vorlage
035/2012
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Bauen, Planung und Umwelt beschließt die Durchführung der öffentlichen Auslegung in dem Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet II“, Südkirchen.

 

 


Sachverhalt

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen hat in seiner Sitzung am 08.12.2011 die Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet II, Südkirchen“ beschlossen. Inhalt der Änderung ist der neue Zuschnitt eines Mischgebietes und eines Gewerbegebietes auf einem Grundstück, welches zwischen der Straße Kattenbeck und der Stichstraße zur Cappenberger Straße liegt, sodass die Möglichkeit zur Errichtung einer Gewerbehalle mit einliegender Betriebsleiterwohnung zur Straße Kattenbeck hin entsteht. Bisher waren das Gewerbegebiet und das Mischgebiet durch einen nicht bebaubaren Bereich in der Plandarstellung unterbrochen, sodass kein durchgehender Baukörper auf diesem Grundstück errichtet werden konnte.

 

Die Gewerbehalle soll nur eine Dachneigung von 15° erhalten. Hier ist eine Angleichung im Bebauungsplan notwendig gegenüber der bisherigen Ausweisung, die eine Neigung von 30° - 45° vorsah.

 

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 02.04.2012 im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB von dem Vorhaben unterrichtet und um Stellungnahme hierzu gebeten.

 

Von den Trägern öffentlicher Belange liegen keine Stellungnahmen vor, die Bedenken oder Anregungen enthalten.

 

Die Bürger wurden nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung in einer Informationsveranstaltung am 29.03.2012 im Bürgerhaus ebenfalls von der Änderungsabsicht unterrichtet. Auch in dieser Veranstaltung und darüber hinaus sind keine Bedenken oder Anregungen aus der Bürgerschaft vorgetragen worden.

 

Als nächster Schritt steht jetzt die öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB an.