Betreff
Planungsangelegenheiten
2. Änderung des Bebauungsplanes "Systock II" in Südkirchen
Vorlage
034/2012
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die im vereinfachten Verfahren durchgeführte 2. Änderung des Bebauungsplanes „Systock II“ sowie die zugehörige Begründung zu dieser Änderung zur Satzung nach § 10 des BauGB.

 

 


Sachverhalt

 

Nach Vorberatung im Ausschuss am 23.02.2012 hat der Rat der Gemeinde am 28.02.2012 die Einleitung eines Verfahrens zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Systock II“ beschlossen. Inhalt der Änderung ist eine veränderte Darstellung für das auf der Westseite der Elisabeth-Ernst-Straße liegende Grundstück, Gemarkung Südkirchen, Flur 2, Flurstück 749.

 

Im rechtsgültigen Bebauungsplan ist hier bisher eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung, nämlich „Wertstoffsammelstelle“, ausgewiesen. Diese Funktion ist auf diesem Grundstück nie realisiert worden. Daher soll es jetzt zu einem Grundstück mit der Nutzung „reines Wohngebiet“ umgewandelt werden.

 

Die Träger öffentlicher Belange wurden hiervon mit Schreiben vom 19.03.2012 durch Übersendung des Änderungsplanes und der dazugehörigen Begründung unterrichtet.

 

Lediglich der Kreis Coesfeld hat sich in dem Verfahren geäußert und mitgeteilt, dass er hierzu keine Bedenken hat.

 

Die Öffentlichkeit wurde nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung in einer Informationsveranstaltung am 28.03.2012 im Bürgerhaus unterrichtet. Auch in dieser Veranstaltung gab es keine Bedenken oder Anregungen zu dieser Änderungsabsicht.

 

Damit liegen die Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss vor.