Betreff
Umgestaltungsmaßnahmen im Ortskern von Nordkirchen
Vorlage
020/2012
Aktenzeichen
10 24 35
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt den Umbau der Schloßstraße im Ortskern nach den veränderten Umbauplänen und den Ausbau des Platzes Am Wehrturm als I. Bauabschnitt der beabsichtigten Umgestaltung im Ortskern.

 

Voraussetzung für den Umbau ist jeweils die Bewilligung von Fördermitteln des Landes NRW.

 


Sachverhalt

 

Der Ausschuss für Bauen, Planung und Umwelt hat am 23.02.2012 die veränderten Planunterlagen für die Schloßstraße einschließlich des Kreisverkehrsplatzes in Höhe der Straße „Am Schloßgraben/Einfahrt zum Parkplatz Sundern“ diskutiert und die Verwaltung beauftragt, die Umgestaltungsplanungen der Öffentlichkeit vorzustellen.

 

Zunächst einmal wurden die Eigentümer der an die Schloßstraße angrenzenden Grundstücke zu einem Gespräch am 27.02.2012 eingeladen. Auch in diesem Gespräch wurde das grundsätzliche Bedauern über die Nichtrealisierbarkeit der ursprünglichen Planung geäußert, dem veränderten Ausbaukonzept wurde jedoch zugestimmt. Dabei müssen einzelne Gestaltungsfragen bis zum Beginn der Arbeiten noch weiter besprochen und abgestimmt werden.

 

Am Mittwoch, 18. April 2012, 19:00 Uhr, wird in einer weiteren öffentlichen Bürgerversammlung die weitere Planung, insbesondere für den Ludwig-Becker-Platz und die anderen Einzelelemente des Gesamtkonzeptes, vorgestellt werden. Über die Ergebnisse dieser Versammlung wird dann im Ausschuss für Bauen, Planung und Umwelt berichtet werden.

 

In der Zwischenzeit hat der Regionalrat bei der Bezirksregierung Münster der Förderung der Teilmaßnahmen an der Schloßstraße, dem Kreisverkehrsplatz in der Schloßstraße und dem Platz Am Wehrturm zugestimmt, sodass damit eine grundsätzliche Förderzusage für 2012 in Aussicht steht. Wegen der Auflösung des Landtages, den Neuwahlen am 13.05.2012 und der dann erst folgenden neuen Haushaltsberatung auf Landesebene ist der Zeitpunkt der Bewilligung jedoch bisher nicht abzusehen. Zu den noch von der Gemeinde Nordkirchen beizubringenden Unterlagen für diesen 1. Bauabschnitt gehört auch ein verbindlicher Ratsbeschluss zur Ausführung der Maßnahme entsprechend den vorgestellten Ausbauplänen.

 

Es sollte daher für die Schloßstraße, den Kreisverkehrsplatz und den Platz Am Wehrturm der Beschlussvorschlag vom Rat akzeptiert werden. Für die weiteren Teilpunkte, z. B. Ludwig-Becker-Platz, die für eine Förderung in 2013 vorgesehen sind, wird dieser Beschluss jetzt noch nicht erforderlich.

 

Die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Nordkirchen hat mit Mail vom 29.03.2012 um Beantwortung einiger Fragen zur Ortskernsanierung gebeten. Die Anfrage liegt als Anlage bei.

 

Die Fragen werden in der Sitzung beantwortet.