Betreff
Planungsangelegenheiten
Erlass einer Außenbereichssatzung für den Bereich Berger, Ortsteil Nordkirchen
Vorlage
019/2012
Aktenzeichen
10 24 35
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, im Verfahren zur Aufstellung einer Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 des BauGB die öffentliche Auslegung der Unterlagen durchzuführen.

 

 


Sachverhalt

 

Der Rat der Gemeinde hat am 20.10.2011 die Einleitung des Verfahrens zum Erlass einer Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 des BauGB für den Bereich „Berger“ in der Abgrenzung laut beiliegendem Lageplan beschlossen.

 

Zur Vorinformation der Anlieger hat mit diesen ein Gespräch am 14.06.2011 stattgefunden. In dieser Veranstaltung haben sich die Nachbarn überwiegend skeptisch zu dem Vorhaben geäußert, durch eine solche Außenbereichssatzung auch die Nutzung der ehemaligen Betriebshalle der Firma Voss für andere gewerbliche Aktivitäten möglich zu machen. Dabei lehnen einzelne Anlieger diese Absicht grundsätzlich ab, andere tun dies, weil noch keine verbindlichen Aussagen über die künftige konkrete Nutzung und die damit einhergehenden Immissionen vorliegen.

 

Die Verwaltung hat in der Zwischenzeit erneut mit dem Grundstückseigentümer gesprochen. In Ermangelung anderer Interessenten ist er bereit, das Werksgelände an eine in Südkirchen angesiedelte Schreinerei zu verkaufen. Davor müssen allerdings die planungsrechtlichen Grundlagen für den Betrieb der Schreinerei durch die Satzung geschaffen werden. Bei diesem Schreinereibetrieb ist sichergestellt, dass es auf dem Betriebsgelände keine Nachtarbeit geben wird. Der Arbeitsinhalt und die vom Betrieb ausgehenden Störungen sind darüber hinaus so zu gestalten, dass keine Überschreitung der Immissionsgrenzwerte durch Betriebslärm auf den angrenzenden Grundstücken auftreten wird.

 

Die Verwaltung hat daraufhin die Nachbarschaft „Berger“ zu einem erneuten Abstimmungsgespräch zum 18.04.2012 eingeladen. In dieser Veranstaltung sind auch die Inhaber des Schreinereibetriebes anwesend und werden ihr konkretes Vorhaben an dieser Stelle erläutern.

 

Der Ausschuss sollte dann in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Umwelt den Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Satzungsentwurfes fassen als zwingenden Bestandteil eines solchen Aufstellungsverfahrens. Über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung ist dann später ein Beschluss zu fassen.