Betreff
Umgestaltungsmaßnahmen im Ortskern von Nordkirchen
Vorlage
012/2012
Aktenzeichen
10 24 35
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, die Umgestaltungsplanungen für den Ortskern der Öffentlichkeit vorzustellen.

 


Sachverhalt

 

Die Bezirksregierung Münster hat im vergangenen Dezember die im Rahmen des Zuschussantrages von der Gemeinde vorgelegten Umgestaltungspläne für die Schloßstraße in der vorgelegten Form nicht akzeptiert. Das Verkehrsdezernat der Bezirksregierung sieht die Schloßstraße trotz der inzwischen fertig gestellten und seit drei Jahren in Betrieb befindlichen westlichen Umgehungsstraße weiterhin als so verkehrswichtig an, dass sie den von der Gemeinde beabsichtigten Rückbau so nicht mitträgt. Nach Auffassung der Bezirksregierung ist auch die Tempobegrenzung auf 30 km/h, die ja bereits seit einiger Zeit besteht, wegen der Verkehrsbedeutung der Schloßstraße nicht hinnehmbar. Allerdings hat die Bezirksregierung Münster noch einmal ausdrücklich betont, dass sie die Notwendigkeit von Umbaumaßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des Ortskerns von Nordkirchen sieht und entsprechende Fördermittel für 2012 einplant.

 

Nach einigen Alternativüberlegungen und weiteren Gesprächen mit dem Fördergeber hat die Verwaltung zusammen mit den Planungsbüros einen veränderten Umgestaltungsvorschlag erarbeitet, der in dieser Sitzung zunächst vorgestellt werden soll. Dieser sieht den Erhalt einer 6,50 m breiten asphaltierten Fahrbahn vor, sodass gestalterische Aufwertungen in der ursprünglich gedachten Form in den Bereichen der jetzigen Parkspuren und der jetzigen Gehwege möglich sind. Dies engt den Gestaltungsspielraum zwar deutlich ein, stellt aber nach Auffassung der Verwaltung immer noch einen gestalterischen Mehrwert gegenüber dem Erhalt der jetzigen Situation dar, sodass auf dieser Grundlage wiederum ein geänderter Zuwendungsantrag bei der Bezirksregierung eingereicht wurde.

 

Die neue Planung zeigt weniger Parkeinstellplätze beiderseits der Schloßstraße, da in den kleiner werdenden Nebenräumen neben ausreichend breiten Gehwegen, neuen Aufenthaltsflächen, Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und anderen Einrichtungen nicht mehr Platz für Pkw-Parkplätze zur Verfügung steht. Die Begrenzung der Zahl der Parkeinstellplätze wird jedoch auch von der Bezirksregierung als Fördermittelgeber gefordert mit dem Argument, dass eine gewünschte flächenhafte Aufwertung nicht vereinbar ist mit einer durchgehend beidseitigen Parkplatzanordnung entlang der Schloßstraße. Bei Gesamtbetrachtung des Stellplatzangebotes auf der Schloßstraße und der näheren Umgebung wird das Angebot als ausreichend angesehen.

 

Der in den Unterlagen weiterhin enthaltene Kreisverkehrsplatz Schloßstraße/Am Schloßgraben/Zufahrt Parkplatz Sundern wird von der Bezirksregierung akzeptiert. Er ist jedoch nur förderbar aus dem Förderprogramm „Verkehrsstraßen“ und nicht aus dem Programm „Städtebauförderung“. Da die Förderhöhe in beiden Fällen gleich ist (60 %), hat die Verwaltung für diesen Kreisverkehrsplatz einen separaten Förderantrag gestellt.

 

In der Sitzung wird darüber hinaus die Umgestaltungsplanung für den Ludwig-Becker-Platz und den Platz Am Wehrturm sowie die punktuellen Veränderungen in der Lüdinghauser Straße und der Bergstraße vom Planungsbüro Dress und Huesmann vorgestellt werden.

 

Die bisher in der Öffentlichkeit nicht diskutierten Umgestaltungspläne sollen dann in einer öffentlichen Informationsveranstaltung erläutert werden. Danach ist der abschließende Ratsbeschluss hierzu erforderlich.