Betreff
Planungsangelegenheiten
15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordkirchen im Ortsteil Capelle und
5. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Capelle"
Vorlage
011/2012
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde beschließt die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordkirchen im Ortsteil Capelle und die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Capelle“ einschließlich der zugehörigen Begründung zur Satzung gemäß § 10 BauGB.

 


Sachverhalt

 

Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes und die gleichzeitige Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Capelle“ wird das Grundstück Magdheide 9 in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen und ebenfalls als gewerbliche Baufläche dargestellt.

 

Im Rahmen der Planänderungsverfahren hat in der Zeit vom 07.11.2011 bis zum 08.12.2011 die öffentliche Auslegung der Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB stattgefunden. Die Träger öffentlicher Belange wurden hiervon mit Schreiben vom 28.10.2011 informiert.

 

Der Kreis Coesfeld - Fachdienst kommunaler Abwasserbeseitigung - bemängelt in seiner Stellungnahme vom 05.12.2011, dass das Grundstück Magdheide 9 bisher nicht an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen ist.

 

Aufgrund der Nähe dieses Grundstückes zur öffentlichen Entwässerungsanlage ist es notwendig, das Schmutzwasser über die Trennentwässerung des Gewerbegebietes zum Pumpwerk am Bahnhof abzuleiten und weiter zur Kläranlage in Nordkirchen zu transportieren. Dieser Kanalanschluss wird in den nächsten zwei Jahren realisiert werden müssen.

 

Die Regenentwässerung des Grundstückes erfolgt bisher über eine früher privat verlegte Rohrleitung, an der auch Teile des Betriebsgeländes der Firma Caplast hängen, in Richtung Emmerbach. Die Verwaltung hat dem Kreis Coesfeld mitgeteilt, dass eine Regenentwässerung des Grundstückes Magdheide 9 in Richtung Gewerbegebiet wegen des entgegengesetzten Gefälles aus Sicht der Gemeinde Nordkirchen zu aufwendig ist und daher die Gemeinde nicht beabsichtigt, diesen Anschluss vorzunehmen. Da es sich nicht um belastetes Regenwasser handelt, sollte es bei der Einleitung in den Katzbach bleiben.

 

Weitere Stellungnahmen von Behörden oder von Bürgern sind im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht eingegangen.

 

Auch im vorzeitigen Verfahren der Bürger- und Behördenbeteiligung wurden keine Stellungnahmen vorgelegt, die eine Änderung der Planung zur Folge haben müssten.

 

Daher liegen die Voraussetzungen für den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes und für den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan vor.