3. Änderung des Bebauungsplanes "Münsterstraße", Ortsteil Südkirchen
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss beschließt die Durchführung der vorzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung im Rahmen der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Münsterstraße“ im Ortsteil Südkirchen.
Sachverhalt
Der Rat der Gemeinde hat am 20.10.2011 nach Vorberatung im Ausschuss am 06.10.2011 die Einleitung eines Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Münsterstraße“ im Ortsteil Südkirchen beschlossen.
Inhalt dieser Änderung soll in erster Linie eine veränderte Darstellung der baulichen Möglichkeiten in der ersten Bauzeile auf der Westseite des Lärmschutzwalles an der L 810 - Münsterstraße - sein. Hier ist es vorgesehen, den Lärmschutzwall um eine Lärmschutzwand in 1 m Höhe zu ergänzen und dafür die bisher als aktive Lärmschutzeinrichtung vorgesehene geschlossene Bebauung zu verändern in eine offene Bauweise der Gebäude. Hierdurch sollen bessere Vermarktungschancen für die bisher unbebauten Grundstücke geschaffen werden.
Weiterer Inhalt dieser Änderung ist die Aufgabe des bisher im Bebauungsplan dargestellten Fußweges zwischen der Oberstraße und dem Wierlingsweg.
In der Sitzung wird der Planentwurf erläutert. Danach könnte die Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange im vorgezogenen Beteiligungsverfahren erfolgen.