Betreff
Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde
Vorlage
138/2017
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die bestehenden Gebührensätze für die Abfallentsorgung werden auch für 2018 beibehalten.

 


Sachverhalt:

 

Für das Jahr 2018 hat Remondis die Kosten der Behältermiete, -leerung und -abfuhr nicht erhöht. Auch die Kosten für den Einsatz des Schadstoffmobils und der Betrieb des Wertstoffhofes sind gleich geblieben. Die Entsorgungsgebühren des Kreises sind ebenfalls konstant. Die Papierlöse sind um 26 €/t gestiegen und die Altmetallerlöse um 70 €/t gesunken. Die Abfallmengen haben leicht zugenommen, was mit dem gestiegenen Behältervolumen um 2,8 % zu begründen ist. Die Betriebsabrechnung 2016 hat eine Kostenüberdeckung i. H. v. 34.953,99 € festgestellt, die dem Gebührenzahler in den Folgejahren erstattet werden muss. Des Weiteren besteht noch eine Überdeckung aus den Vorjahren i. H. v. 19.663,07 €.

 

Die Gebührenkalkulation 2018 ist als Anlage beigefügt.

 

Zurzeit läuft aber das Ausschreibungsverfahren für die Vergabe der Entsorgungsdienstleistungen ab dem Jahr 2019. Mit einer Kostensteigerung ist im Bereich der Abfallentsorgung zu rechnen.

 

Um die Gebühr für die Folgejahre stabil zu halten, wird dem Rat der Gemeinde Nordkirchen empfohlen, die bestehenden Gebührensätze 2017 beizubehalten. Die Überdeckungen aus den Vorjahren können die zu erwartende Kostensteigerung ab dem Jahr 2019 für einen gewissen Zeitraum auffangen.

 

Die Gebührensätze 2017:

 

 

Eigenkompostierer haben die Möglichkeit, sich von der Bioabfuhr zu befreien und erhalten einen Nachlass auf die Abfallentsorgungsgebühr i. H. v. 25 €.

 

Derzeit laufen Diskussionen hinsichtlich der Öffnungszeiten des Wertstoffhofes und möglicher Veränderungen in der Organisation der Entsorgung von Grünabfällen. Die Verwaltung wird hierzu zu Beginn des Jahres Vorschläge in die zuständigen Gremien einbringen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung 2015/2016 jeweils

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen:

 

 

Die Gebühren werden gemäß § 6 KAG kostendeckend kalkuliert.