1. Änderung des Bebauungsplanes "Grundschule" im Ortsteil Nordkirchen
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes eingegangenen Bedenken und Anregungen entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung.
2. Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Grundschule“ sowie die zugehörige Begründung zur Satzung gemäß § 10 des BauGB.
Sachverhalt:
Ziel der Änderung des Bebauungsplanes „Grundschule“ ist es zunächst, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung einer Kindertageseinrichtung auf dem bisher für eine Sporthalle vorgesehenen Grundstück nördlich der Grundschule an der Mühlenstraße zu schaffen. Langfristig soll an dieser Stelle die Möglichkeit bestehen, Wohngebäude zu errichten. Inhalt der Änderung ist daher, die bisher ausgewiesene „Fläche für den Gemeinbedarf – sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Schule“ in „Wohnbaufläche“ umzuwidmen.
Der Rat der Gemeinde hat am 14.09.2017 unter Abwägung aller Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 und 4 des BauGB die Verwaltung beauftragt, die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des BauGB durchzuführen.
Diese öffentliche Auslegung hat in der Zeit vom 26.10.2017 bis 27.11.2017 stattgefunden.
Bisher sind in dem Verfahren keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht worden. Sollte das der Fall sein, werden sie in der Sitzung vorgestellt und es wird ein Abwägungsvorschlag unterbreitet.
Finanzielle
Auswirkung:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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X |
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Aufwand / Auszahlung |
5.000 |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: