Beschlussvorschlag:
1.
Den Änderungen im Gesellschaftsvertrag wird
zugestimmt.
2. Die Vertreter der Gemeinde Nordkirchen in der Gesellschafterversammlung der wfc werden angewiesen, den Änderungen im Gesellschaftsvertrag zuzustimmen.
Sachverhalt:
Die Gesellschafterstruktur der wfc stellt sich aktuell bei einem Stammkapital von 104.000 € wie folgt dar:
Kreis Coesfeld 68.450 € 65,8 %
Sparkasse Westmünsterland 17.150 € 16,5 %
VR-Bank Westmünsterland eG 8.850 € 8,5 %
Städte und Gemeinden zusammen 9.550 € 9,2 %
104.000 € 100,0
%
Die nicht durch Erträge gedeckten Geschäftskosten werden von den Gesellschaftern Kreis Coesfeld, Sparkasse Westmünsterland und VR-Bank Westmünsterland eG lt. Gesellschaftsvertrag wie folgt übernommen:
Kreis Coesfeld 66,67 %
Sparkasse Westmünsterland 22,22 %
VR-Bank Westmünsterland eG 11,11 %
100,00
%
Mit Beginn des Geschäftsjahres 2018 stehen Änderungen in der Gesellschafter- und Finanzierungsstruktur an, die Änderungen im Gesellschaftsvertrag erforderlich machen. Auslöser sind:
1.
Die VR-Bank Westmünsterland eG scheidet zum
31.12.2017 als Gesellschafterin der wfc aus. Dennoch steht die VR-Bank auch
künftig als Partnerin inhaltlich der wfc zur Verfügung und ist grundsätzlich
bereit, die Arbeit der wfc finanziell weiter in gleicher Größenordnung wie
bisher (50.000 € p.a.) zu unterstützen. Die Mittelzufuhr soll dann nicht länger
als Verlustausgleich aus der Gesellschafterstellung heraus, sondern über einen
bilateralen Sponsoringvertrag erfolgen. Die VR-Bank soll im Gegenzug werbliche
Leistungen der wfc erhalten.
2. Die Verlustabdeckungsquoten sollen wieder den Geschäftsanteilen angepasst werden, um den Charakter dieser Zahlungen als (Umsatzsteuer freier) Verlustausgleich rein aus der Gesellschafterstellung heraus noch stärker zum Ausdruck zu bringen.
Mit der Änderung des Gesellschaftsvertrages werden folgende Punkte neu geregelt:
1.
Ausscheiden der VR-Bank als Gesellschafterin der
wfc und Übernahme der Geschäftsanteile durch den Kreis Coesfeld.
2.
Schaffung eines vierten Sitzes im Aufsichtsrat
für den Kreis Coesfeld, der den höheren Geschäftsanteilen Rechnung trägt.
3. Anpassung der Anteile der Gesellschafter Kreis Coesfeld und Sparkasse Westmünsterland am Verlustausgleich an die Geschäftsanteile, um den Charakter als umsatzsteuerfreie Zahlungen aus der Gesellschafterstellung heraus klarer zum Ausdruck zu bringen. Der Kreis Coesfeld übernimmt dabei die Anteile der Städte und Gemeinden.
Betroffen davon sind die §§ 4, 5, 8, und 15 des Gesellschaftsvertrages.
Weitere Anpassungen sind erforderlich, um im Gesellschaftsvertrag aktuelle gesetzliche Bestimmungen umzusetzen. Diese umfassen Vorgaben des:
· § 113 Gemeindeordnung NRW (Entsendungs- und Weisungsrecht)
· Transparenzgesetzes NRW
· Landesgleichstellungsgesetzes
· §§ 116/118 Gemeindeordnung NRW (Gesamtabschluss)
Diese Punkte sind in den §§ 10, 15 und 23 ergänzend geregelt.
Der aktuelle und der vorgeschlagene neue Gesellschaftsvertrag sind im Anhang synoptisch gegenübergestellt. Änderungen sind rot gekennzeichnet.
Gem. § 14 des Gesellschaftsvertrages der wfc liegen Änderungen des Gesellschaftsvertrages in der Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung. Die Gemeindeordnung NRW fordert vorab eine Beratung und Beschlussfassung in den Städten und Gemeinden sowie eine Weisung an die Vertreter der Städte und Gemeinden in der Gesellschafterversammlung der wfc.
Finanzielle
Auswirkung:
X |
|
Keine |
|
|
||||||
|
|
|
|
|
||||||
|
|
Ertrag / Einzahlung |
|
€ |
|
|||||
|
|
|
|
|
||||||
|
Aufwand / Auszahlung |
€ |
|
|||||||
|
|
|
|
|
||||||
|
|
Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
|
|||||||
|
|
|||||||||
|
|
|
Über-/außerplanmäßig |
|
|
|||||
|
|
|
|
|
|
|||||
|
|
|
Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
|
||||||
|
|
|
|
|
||||||
Anmerkungen:
Alternativen
keine