Betreff
Jahresabschluss 2016
Feststellung des Jahresabschlusses und Entlastung
Vorlage
122/2017
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.         Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss 2016 wird gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 88.926.067,81 Euro und einem Jahresüberschuss von 2.632.158,11 Euro festgestellt. Der Jahresüberschuss in Höhe von 2.632.158,11 Euro wird auf die Rechnung des Jahres 2017 vorgetragen und dort der Ausgleichsrücklage zugeführt.

2.         Die Mitglieder des Rates der Gemeinde Nordkirchen beschließen gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die uneingeschränkte Entlastung des Bürgermeisters bezüglich des Abschlusses 2016.

 


Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss 2016 wurde im September 2017 vom Kämmerer aufgestellt und von mir bestätigt. Dieser Entwurf wird gem. § 95 Abs. 3 GO allen Ratsmitgliedern zur Feststellung zugeleitet.

 

Nach § 101 GO NRW ist der Jahresabschluss vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Durch Beschluss vom 19.01.2016 hat der Rat der Gemeinde Nordkirchen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH in Münster mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2016 beauftragt. Diese Prüfung hat inzwischen stattgefunden. Ein Exemplar des kompletten Prüfungsberichtes mit Bestätigungsvermerk ist beigefügt.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Concunia GmbH hat den Jahresabschluss 2016 und den Prüfungsbericht in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 28.11.2017 vorgestellt und erläutert.

 

Über das Ergebnis der Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuss wird in der Sitzung des Gemeinderates berichtet.

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

X

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen: