Betreff
Bau eines Dorfgemeinschaftshauses in Capelle
Vorlage
113/2017
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde beschließt die Realisierung des Dorfgemeinschaftshauses  in Capelle auf der Grundlage der Planung vom Juli 2017 und des Zuwendungsbescheides der Bezirksregierung Münster vom 10.10.2017.

 


Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Antragstellung für eine Landesförderung des Dorfgemeinschaftshauses hat der Rat der Gemeinde am 10.11.2016 folgendes beschlossen:

 

„Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt den Neubau eines Dorfgemeinschaftshauses  im Dorfpark Capelle als Angebot zur Belebung des gesamten Dorflebens.

 

Die Realisierung des Vorhabens steht unter dem Vorbehalt einer Zuschussbewilligung. Die konkrete Bauausführung ist separat vom Rat der Gemeinde zu beschließen“.

 

Grundlage für diesen Beschluss war die Vorlage 106/2016, die noch von einem Anbau des Dorfgemeinschaftshauses an die Grundschule ausging. Aufgrund von Forderungen der Förderstelle ist dieses Gebäude inzwischen leicht von der Grundschule abgerückt und hat auch eine veränderte Grundrissgestaltung bekommen.

 

Die Pläne werden in der Sitzung noch einmal vorgestellt werden.

 

Die Bezirksregierung Münster hat mit Bescheid vom 10.10.2017 eine Landeszuwendung in Höhe von 808.519,47 € aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung einer integrierten ländlichen Entwicklung für das Dorfgemeinschaftshaus bewilligt bei ermittelten Gesamtausgaben von 1.634.811,36 €. Die Bewilligung ist für die Zeit vom 10.10.2017 bis zum 30.11.2018 ausgesprochen, auch insofern besteht Handlungsbedarf, die Ausführungsplanung des Gebäudes weiter zu betreiben, um die Ausschreibung der Arbeiten vornehmen zu können.

 

Die Verwaltung bittet daher darum, den Bau des Hauses zu bestätigen und gleichzeitig auch damit weitere Planungsmaßnahmen des Architekten, des Planers für die technische Gebäudeausrüstung, des Statikers und des Brandschutzingenieurs freizugeben. Nur so kann annähernd der vorgegebene Förderzeitraum realisiert werden.

 

In einer der nächsten Ausschusssitzungen wird dann die konkrete Ausgestaltung des Dorfgemeinschaftshauses vorgestellt werden.

 

 

Bereitstellung der noch fehlenden Mittel im Haushalt 2018 bei Übertragung der Mittel aus 2017.

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

X

 

Ertrag / Einzahlung

808.519

 

 

 

 

 

 

X

 

Aufwand / Auszahlung

1.634.811

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

08 01 10      

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen: