2. Änderung des Bebauungsplanes "Schloßstraße-Nord" im Ortsteil Nordkirchen
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Bauen, Planung und Umwelt beauftragt die Verwaltung, die Verfahren zur vorzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung im Rahmen des Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan durchzuführen.
In der Sitzung des Ausschusses am 24.11.2011 sind noch
einmal die beabsichtigten Inhalte einer 2. Änderung des Bebauungsplanes
„Schloßstraße-Nord“ im Ortsteil Nordkirchen vorgestellt worden.
Zu diesen Antragsinhalten gehört auch die vom Betreiber gewünschte Möglichkeit,
die Erweiterung des Altenpflegeheimes nach Süden hin dreigeschossig ausführen
zu können.
In der Ausschusssitzung am 24.11.2011 ist hierzu keine Entscheidung getroffen
worden. Die Verwaltung wurde gebeten, mit dem Investor diese Angelegenheit zu besprechen
und insbesondere auch nach der Realisierung der Inhalte eines früher beabsichtigten
städtebaulichen Vertrages zu fragen.
Die Verwaltung hat mit dem Investor ein Gespräch über seine
Erweiterungsabsichten geführt. Im Ergebnis möchte er angesichts fehlender
Pflegeplätze und zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit des Altenpflegeheimes zu
den vorhandenen 44 Pflegeplätzen insgesamt 34 weitere Pflegezimmer plus
Nebenräume im 1. und im 2. Obergeschoss schaffen. Im Erdgeschoss sollen acht
Wohnungen entstehen. Die Notwendigkeit dieser Platzzahl bezogen auf den Ort
Nordkirchen wird ausdrücklich auch von der Heimaufsicht des Kreises Coesfeld
bestätigt. Diesem liegt wiederum das Erweiterungskonzept für das
Altenpflegeheim in Nordkirchen vor, welches vom Kreis Coesfeld unterstützt
wird.
Als Anlage liegt der Sitzungsvorlage eine Ausarbeitung zu der Notwendigkeit und
dem Inhalt dieser Erweiterung bei.
In der Sitzung werden die zugehörigen Grundrisspläne vorgestellt und erläutert.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass mit diesen Erläuterungen und ihrer
tatsächlichen Umsetzung im alltäglichen Betrieb des Altenpflegeheimes die
Anforderungen erfüllt werden, die seinerzeit in einem städtebaulichen Vertrag
festgeschrieben werden sollten. Nach Realisierung der Baumaßnahme müssen diese
Grundsätze im täglichen Leben und Arbeiten in einem Altenpflegeheim tatsächlich
gelebt und umgesetzt werden. Insoweit hilft auch allein eine vertragliche
Vereinbarung dieser Grundsätze tatsächlich nicht weiter.
Der Betreiber lädt die Mitglieder des Rates der Gemeinde Nordkirchen
ausdrücklich in sein Haus ein und ist gerne bereit, die Erweiterungsabsicht vor
Ort zu erläutern. Diese Besichtigung findet vor der eigentlichen Sitzung statt.
In der Sitzung am 24.11.2011 wurde außerdem signalisiert, dass das auf dem
Grundstück Am Schloßgraben 6 geplante private Schwimmbad nicht gewünscht ist.
Die Grundstückseigentümer haben den Standort dieses Schwimmbades noch einmal
verändert und bitten die Gemeinde erneut, in den Bebauungsplan ein entsprechendes
Baufeld aufzunehmen. Die gedachte Gestaltung dieses Schwimmbades ist den
anliegenden Unterlagen zu entnehmen.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass durch die Errichtung des Schwimmbades
an der bezeichneten Stelle keine Beeinträchtigungen für das Ortsbild in diesem
Bereich entstehen und schlägt daher vor, ein Baufeld an dieser Stelle in der
beantragten Größe darzustellen und gleichzeitig eine Höhenfestsetzung des
geplanten eingeschossigen Gebäudes auf 6,0 m im Bebauungsplan vorzunehmen.
Im Verlauf der Diskussion am 24.11.2011 wurde weiterhin erbeten, zur
Verhinderung zu großer abschottender Erdwälle auf den Privatgrundstücken eine
entsprechende textliche Festsetzung in dem Bebauungsplan aufzunehmen.
Die Verwaltung schlägt hierzu folgenden Text vor: