Betreff
Planungsangelegenheiten
3. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet V", Ortsteil Nordkirchen
Vorlage
112/2017
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet V“ im Ortsteil Nordkirchen.

 


Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet V“ weist für die nördlich der Ferdinand-Kortmann-Straße ausgewiesenen Gewerbeflächen nur eine minimale Straßenanbindung aus, da zum Zeitpunkt der Planaufstellung die Größe der nachgefragten Grundstücke und die gewünschten Zuschnitte nicht absehbar waren. Die Anlage 1 zeigt die im Moment rechtsgültige Version des Bebauungsplanes an dieser Stelle. Inzwischen ist die Erschließungsstichstraße bereits nach Westen verlängert worden unterhalb des Wertstoffhofes. Weitere Grundstücksaufteilungen sind nach dem beiliegenden Plan (Anlage 2) absehbar, daraus resultiert die Notwendigkeit, die Erschließungsstichstraße weiter zu verlängern.

 

Hierfür ist die Änderung des Bebauungsplanes an dieser Stelle erforderlich.

 

Gleichzeitig soll zur besseren baulichen Ausnutzbarkeit dieser Grundstücke die Baugrenze weiter nach Westen verschoben werden.

 

Einzelheiten der neuen Planausweisungen sind in einem Änderungsverfahren zum Bebauungsplan zu erarbeiten.

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

X

 

Aufwand / Auszahlung

3.000

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

09 01 01      

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen: