3. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet V", Ortsteil Nordkirchen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet V“ im Ortsteil Nordkirchen.
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet V“ weist für die nördlich der Ferdinand-Kortmann-Straße ausgewiesenen Gewerbeflächen nur eine minimale Straßenanbindung aus, da zum Zeitpunkt der Planaufstellung die Größe der nachgefragten Grundstücke und die gewünschten Zuschnitte nicht absehbar waren. Die Anlage 1 zeigt die im Moment rechtsgültige Version des Bebauungsplanes an dieser Stelle. Inzwischen ist die Erschließungsstichstraße bereits nach Westen verlängert worden unterhalb des Wertstoffhofes. Weitere Grundstücksaufteilungen sind nach dem beiliegenden Plan (Anlage 2) absehbar, daraus resultiert die Notwendigkeit, die Erschließungsstichstraße weiter zu verlängern.
Hierfür ist die Änderung des Bebauungsplanes an dieser Stelle erforderlich.
Gleichzeitig soll zur besseren baulichen Ausnutzbarkeit dieser Grundstücke die Baugrenze weiter nach Westen verschoben werden.
Einzelheiten der neuen Planausweisungen sind in einem Änderungsverfahren zum Bebauungsplan zu erarbeiten.
Finanzielle
Auswirkung:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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€ |
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X |
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Aufwand / Auszahlung |
3.000 |
€ |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
09 01
01 |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: