Beschlussvorschlag

 

Der vorgelegte Entwurf der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Nordkirchen wird angenommen und als Satzung beschlossen.

 

Die zugrunde liegenden Kalkulationen der Abfallentsorgungsgebühren ab 01.01.2012 für die Bezirke I und II (Anlagen 1 und 2, linearer Maßstab) sowie die Berechnungen der übrigen Gebührensätze (Anlagen 3 bis 5) werden ebenfalls angenommen und beschlossen.

 


Sachverhalt

 

Die Kalkulation der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2012 hat ergeben, dass die für 2011 festgesetzten Gebührensätze nicht mehr zutreffend sind.

 

Die ab 01.01.2012 zu berücksichtigenden Veränderungen, die in dieser Vorlage ausführlich erläutert werden, machen eine Anhebung der Abfallgebühren im Bezirk I (Innenbereich) um ca. 1,3 % notwendig.

 

Die große Mehrheit der Gebührenzahler im Innenbereich nutzt ein 80-Liter-Restmüllgefäß. Für diesen Personenkreis ergibt sich eine Mehrbelastung von 3,00 € jährlich.

 

Für den Bezirk II (Außenbereich) ist eine Senkung der Gebühren um 8,1 % möglich, was bei einem 80-Liter-Restmüllgefäß jährlich 10,00 € Entlastung bedeutet.

 

Dieses insgesamt positiv zu bewertende Gesamtergebnis ist vor allem durch eine um rund 200 Gewichtstonnen zurückgegangene Gesamtmenge an Abfällen zu erklären. Mit den hierdurch eingesparten Beförderungskosten und Deponiegebühren konnten Erhöhungen in anderen Bereichen weitgehend aufgefangen werden.

 

Seit der letzten Gebührenkalkulation sind die folgenden Änderungen eingetreten, die bei der Neuberechnung zu berücksichtigen waren:

 

 

Behältervolumen

 

Im Innenbereich (Bezirk I) hat sich die Zahl der Gefäße um 31 Stück und damit das Jahresbehältervolumen um 38.480 Liter erhöht, was durch die Neubautätigkeit der letzten Jahre zu erklären ist. Im Außenbereich (Bezirk II) hat sich die Gesamtgefäßzahl lediglich um 1 Stück erhöht. Das Jahresbehältervolumen hat sich jedoch um 3.640 Liter erhöht, was sich durch einen Wechsel bei den Tonnengrößen erklärt.

 

 

Kosten Einsammlung, Transport und Behältermiete

 

Die mit Einsammlung und Transport der Abfälle beauftragte Firma macht mit Schreiben vom 14.09.2011 ein Preisanpassungsbegehren in Höhe von 8,12 % ab dem 01.01.2012 geltend. Die Berechtigung zur Anpassung des Entgeltes ist in § 12 des gemeinsamen Vertrages über die Sammlung und Beförderung von Siedlungsabfällen zwischen den Kommunen des Kreises Coesfeld und der Entsorgungsfirma in Abhängigkeit von Lohnentwicklungen und Beschaffungskosten für Diesel geregelt. Die geltend gemachten Preisanpassungen wurden zwischenzeitlich geprüft und mussten als berechtigt anerkannt werden.

 

Die Kosten für das Einsammeln der Abfälle in den Bezirken I und II erhöhen sich dadurch um ca. 10.800 € (+ 8,87 %). Beim Befördern der Abfälle zu den entsprechenden Verwertungsanlagen beträgt die Kostensteigerung gegenüber 2011 lediglich ca. 350 € (+0,48 %). Diese geringfügige Anhebung ist allein durch die gesunkenen Abfallmengen, beim Restmüll - 13,3 %, beim Bioabfall  - 6,3 % begründet.

 

Eine Preisanpassung für die Behältergestellung ist vertraglich nicht vorgesehen.

 

 

Kosten Wertstoffhof

 

Durch Ratsbeschluss vom 20.10.2011 wurde die Verwaltung beauftragt, mit der Betreiberfirma des Wertstoffhofes einen 1. Nachtrag zum Vertrag über den Bau und Betrieb des Wertstoffhofes unter Berücksichtigung des Neubaus eines benutzerfreundlichen Wertstoffhofes im Gewerbegebiet V zu schließen.

 

Nach dem vorliegenden Angebot ergeben sich durch die Vertragsänderung Mehrkosten gegenüber dem heutigen Wertstoffhof in Höhe von 11.620,00 Euro zuzüglich MWST jährlich. Da der neue Wertstoffhof voraussichtlich erst Mitte 2012 in Betrieb gehen kann, wurden die Mehrkosten in der Kalkulation für 2012 für 6 Monate mit 7.994,00 € berücksichtigt.

 

In der Kalkulation für das Jahr 2011 wurde, entsprechend dem damaligen Planungsstand, noch von jährlichen Mehrkosten in Höhe von 22.991,00 € ausgegangen. Davon wurden ebenfalls für 6 Monate 11.495,50 € in die Kalkulation 2011 übernommen. Da diese Kosten tatsächlich in 2011 nicht anfallen werden, wird der Betrag den Gebührenzahlern über die Betriebsabrechnung 2011 in der Kalkulation 2013 wieder gutgeschrieben.

 

 

Kosten Schadstoffmobil

 

Die Kosten für den Einsatz des Schadstoffmobils haben sich gegenüber 2011 nicht verändert.

 

 

Benutzungsgebühren des Kreises

 

Die Benutzungsgebühren des Kreises erhöhen den umzulegenden Aufwand gegenüber dem Vorjahr um netto rund 28.800,00 € (+ 7,6 %).

 

Zunächst ergibt sich durch die Verringerung der Gesamtabfallmengen um über 200 t eine Verringerung der Kreisgebühren um rund 17.500,00 €. Die Erhöhung der Arbeitsgebühren des Kreises bei den Restabfällen von 133 €/t auf 150 €/t (+ 12,8 %) und bei den Bio- und Grünabfällen von 83 €/t auf 96 €/t (+ 15,7 %) sowie die erstmals erhobenen Gebühren für Altpapier (13 €/t), E-Schrott (96 €/t), Altmetall (114 €/t) u. a. führt andererseits zu Mehrkosten in Höhe von rund 46.300,00 €.

 

Grund für die erhöhten Kreisgebühren und für die zusätzlich erhobenen Gebühren ist eine Umstellung des Abrechnungsverfahrens. Durch die Wiederverwertung von Altpapier, Schrott etc. werden Erlöse erzielt. Die beim Kreis anfallenden Kosten für diese verwertbaren Stoffe wurden bisher direkt mit den Erlösen verrechnet. Darüber hinaus gehende Erlöse wurden zur Subvention von Bio- und Restabfällen eingesetzt. Ab 2012 deckt der Kreis seine Kosten über die Gebührenerhebung und schüttet die Erlöse in voller Höhe an die Gemeinden aus. Dieses Verfahren wird als gerechter angesehen, weil dabei vor allem die Gemeinden entlastet werden, in denen möglichst viele Wertstoffe gesammelt werden.

 

 

Erlöse aus der Verwertung

 

Die Umstellung des Abrechnungsverfahrens bei den Wertstoffen wurde bereits unter dem vorhergehenden Punkt erläutert.

 

Ausgehend von den Abfallmengen des Jahres 2010 und den aktuell zu erzielenden Wertstoffpreisen können für die Gemeinde Nordkirchen Erlöse in Höhe von rund 44.600 € erzielt werden. Das ist in etwa der Betrag, den der Kreis über die neuen Arbeitsgebühren mehr verlangt (46.300 €). Diese Erlöse werden in der Gebührenkalkulation vom umzulegenden Aufwand abgesetzt.

 

Die Umstellung des Verfahrens hat in den aktuellen Berechnungen also praktisch keine Auswirkungen auf die Höhe der Gebühren.

 

Allerdings ist die Kalkulation der Erlöse mit großen Risiken verbunden. Die am Markt zu erzielenden Preise, insbesondere der Preis für Altpapier, waren in der Vergangenheit immer wieder starken Schwankungen unterworfen.

 

 

Sonstige Kosten

 

Die Kosten für die Beseitigung wilder Müllkippen und für die Entleerung der Straßenpapierkörbe waren bisher mit Pauschalbeträgen angesetzt. Hier wurden die anfallenden Personal- und Sachkosten jetzt näher untersucht und realitätsnahe Berechnungen aufgestellt. Der über Gebühren umzulegende Aufwand erhöht sich um
18.866,93 €.

 

 

Allgemeine Verwaltungskosten

 

Dieser Kostenblock, der vor allem aus Personal- und EDV-Kosten besteht, wurde seit einer Vielzahl von Jahren nicht angepasst. Eine aktualisierte Berechnung ergibt einen Betrag von 12,50 € je Gefäß (bisher 10,23 €).

 

 

Fehlbeträge aus Vorjahren

 

In der Kalkulation 2012 ist ein Fehlbetrag aus dem Jahr 2010 in Höhe von 4.985,07 € zu berücksichtigen.

 

 

Übrige Gebührensätze

 

Aufgrund der Entgeltanpassung der Entsorgungsfirma erhöhen sich die übrigen Gebührensätze wie folgt:

 

Familientonne (Anlage 3)                    von bisher 77,00 € auf 86,00 €

Restabfallsack (Anlage 4)                   von bisher   3,50 € auf   3,70 €

Behälteränderungsdienst   (Anlage 5) von bisher 15,00 € auf 16,00 €

 

 

Gebührensatzung

 

Unter Berücksichtigung der zuvor erläuterten Veränderungen wurden die ab 01.01.2012 maßgeblichen Gebührensätze neu kalkuliert.

 

Die sich aus den Anlagen 1 bis 5 ergebenden neuen Gebührensätze wurden in den Entwurf einer neuen Gebührensatzung übernommen. Der Satzungsentwurf ist als Anlage 6 beigefügt.

 

 

Haushaltsanalyse

 

Die Haushaltsanalyse weist für den Bereich Abfallentsorgung ein Konsolidierungspotential von 24.000 € aus.

 

Durch die realitätsnah angepassten Kosten bei der Entleerung der Straßenpapierkörbe, bei der Beseitigung wilder Müllablagerungen und bei den allgemeinen Verwaltungskosten wird dieses Potential in voller Höhe umgesetzt.