Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Fortschreibung des Frauenförderplans 2012 - 2014.
Sachverhalt
Am 18.12.2008 hat der Rat der Gemeinde Nordkirchen den ersten Frauenförderplan der Gemeinde Nordkirchen beschlossen. Inhalt des Frauenförderplanes waren Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen in leitenden Positionen in der Gemeindeverwaltung. Dieser war nach den Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes über drei Jahre aufzustellen und ist nach diesem Zeitraum fortzuschreiben.
Die jetzt vorgelegte zweite Auflage des Frauenförderplans enthält neben den oben genannten Maßnahmen, einer Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur der Jahre 2008 und 2011 im Vergleich und einer Prognose der zu besetzenden Stellen auch einen Bericht, inwieweit die Ziele des ersten Frauenförderplans erreicht wurden. Die Fortschreibung dieser Auflage erfolgt für drei Jahre.
Die Fortschreibung des Frauenförderplans wurde mit der Gleichstellungsbeauftragten und dem Personalrat abgestimmt. Die entsprechenden Zustimmungen liegen vor.