Betreff
Planungsangelegenheiten 14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Capelle und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Erweiterung Stahlbaubetrieb Wierling"
Vorlage
077/2011
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Nordkirchen, nach Abschluss eines entsprechenden Durchführungsvertrages die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Gewerbegebietes Capelle zu beschließen und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Stahlbaubetrieb Wierling“ zur Satzung gemäß § 10 BauGB zu beschließen. Die Begründungen zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Änderung des Bebauungsplanes werden ebenfalls beschlossen.

 


Sachverhalt

 

In der Zeit vom 01.09.2011 bis zum 30.09.2011 hat die öffentliche Auslegung des Änderungsplanes zum Flächennutzungsplan und des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Erweiterung des Stahlbaubetriebes Wierling stattgefunden. Interessierte Bürger wurden durch Bekanntmachung im Amtsblatt hierauf hingewiesen. Soweit bis zur Sitzung noch Stellungnahmen eingehen, wird hierüber berichtet werden.

 

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 25.08.2011 um Stellungnahme zu diesem Vorhaben gebeten.

 

Weder aus der Bürgerschaft noch von den Trägern öffentlicher Belange sind Bedenken oder Anregungen zu den Plänen vorgebracht worden. Hinweise, die im Rahmen der vorzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung geäußert wurden, sind in die Planunterlagen eingearbeitet  worden. Damit liegen die Voraussetzungen zum endgültigen Beschluss der Flächennutzungsplanänderung und zum Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan vor. Vorab ist jedoch der Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen. Dieser wird dem Rat zusammen mit dem Vorschlag zum Satzungsbeschluss vorgelegt werden.