Betreff
Planungsangelegenheiten 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordkirchen im Ortsteil Capelle und 5. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Capelle"
Vorlage
002/2011/1
Aktenzeichen
10 24 35
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Bauen, Planung und Umwelt beschließt die öffentliche Auslegung der Änderungspläne nach § 3 Abs. 2 BauGB.


Sachverhalt

 

Am 17.02.2011 beschloss der Rat der Gemeinde die Einleitung des Verfahrens zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes Nordkirchen im Ortsteil Capelle und die 5. Änderung des „Gewerbegebietes Capelle“. In dieser Planung soll das Grundstück Magdheide 9 als gewerbliche Baufläche in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen werden.

 

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung fand am 28.02.2011 im Rahmen einer Informationsveranstaltung im Bürgerhaus statt. Hier wurden die vorläufigen Planungen, insbesondere mit der umliegenden Nachbarschaft, besprochen. Zu den genannten Planungsschritten wurden von der Bürgerschaft keine Anregungen und Bedenken geäußert. Allgemein wird die Einbeziehung des Grundstückes „Magdheide 9“ in das Gewerbegebiet unterstützt.

 

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 25.05.2011 dazu aufgefordert, eine Stellungnahme zu den geplanten Änderungen abzugeben innerhalb eines Monats.

 

Der Kreis Coesfeld hat in seiner Stellungnahme betont, dass bis zur Genehmigung der noch zu beantragenden Nutzungsänderung der Schutzanspruch des Gebäudes Magdheide 9 weiterhin dem eines Mischgebietes entspricht.

 

Die Brandschutzdienststelle weist darauf hin, dass für eine Löschzeit von zwei Stunden eine Löschwassermenge von 1.600 l/min bei einer Abschnittsfläche bis zu 2.500 m² benötigt wird.

 

Diese Hinweise erfordern keine Änderung der Planung.