Betreff
Beschluss zum Umbauplan der Schloßstraße
Vorlage
069/2011
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

1.         Die Ausschüsse für Bauen, Planung und Umwelt und für Wirtschaft, Tourismus und Kultur nehmen die Umbauabsichten in der Schloßstraße zustimmend zur Kenntnis.

2.         Der Ausschuss für Bauen, Planung und Umwelt beschließt den vom Planungsbüro Drees und Huesmann erarbeiteten und in der Sitzung vorgestellten Umbauplan für die Schloßstraße im Ortskern von Nordkirchen.

 


Sachverhalt

 

Die Umgestaltung des Ortskernes war zuletzt Beratungsgegenstand in den Sitzungen des Ausschusses für Bauen, Planung und Umwelt vom 21.06.2011 und des Rates der Gemeinde vom 07.07.2011.

 

Der Rat hat dabei grundsätzlich die Durchführung der mit Landeszuschüssen geförderten Umgestaltungsmaßnahmen im Programmgebiet „Aktives Ortszentrum Nordkirchen“ auf der Grundlage des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes - ISEK - vom Juli 2010 beschlossen. Ebenfalls wurde beschlossen, die Planungen auf der Basis des vom Büro Drees und Huesmann erarbeiteten Plankonzeptes weiter auszuarbeiten und dann auch zu realisieren.

 

In der Zwischenzeit haben weitere Gespräche mit Anliegern der Schloßstraße, Gewerbetreibende, der Fachhochschule für Finanzen, der Verkehrsgesellschaft RVM und dem Straßenverkehrsamt des Kreises Coesfeld stattgefunden.

 

Die Ergebnisse der Gespräche und die Anregungen der 4. Planungswerkstatt sind in den weiteren Planungsprozess eingeflossen.

 

Eine Fragestellung zielte auf den tatsächlichen Parkplatzbedarf auf der Schloßstraße. Zur Beurteilung dieser Frage, wie der tatsächliche Parkplatzbedarf entlang der Schloßstraße ist, wurde in der Zeit vom 21.06. bis zum 30.06.2011 die tatsächliche Auslastung der vorhandenen Parkplätze erfasst und statistisch ausgewertet. Diese Auswertung liegt der Sitzungsvorlage als Anlage bei.

 

In der Sitzung wird die aktualisierte Ausbauplanung vorgestellt und vom Planungsbüro erläutert.

 

Der Vorschlag sieht insgesamt vor, dass sowohl die Gehbereiche als auch die Fahrbahn höhengleich und barrierefrei gepflastert werden sollen. Zu der Frage einer Pflasterung oder Asphaltierung sind von Bürgerinnen und Bürgern unterschiedliche Meinungen geäußert worden. Dabei ist von einigen Anliegern die Sorge geäußert worden, dass die Geräuschbelastung für sie bei einer gepflasterten Fahrbahn größer wird. Vor diesem Hintergrund ist dieses Thema noch einmal intensiv mit den Planern und anderen Fachleuten diskutiert worden.

 

Verwaltung und Planungsbüro sind dabei zu der Auffassung gelangt, dass diese Sorge vor dem Hintergrund der bereits realisierten Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit auf der Schloßstraße, die durch die schmalere Fahrbahn und den insgesamt „wohnlicheren Eindruck“ der umgestalteten Straße ja erreicht werden soll, nicht begründet ist. Fachliche Untersuchungen zu diesem Thema zeigen deutlich, dass das von den Fahrzeugen verursachte Rollgeräusch bei einer ebenen und mit relativ schmalen Fugen versehenen Pflasterfläche bei einem Tempo von etwa 30 km/h nicht höher ist als die jetzige Geräuschentwicklung. Nach dem Umbau wird es außerdem so sein, dass die Schloßstraße für den reinen Durchgangsverkehr nicht mehr so attraktiv ist und daher auch das Verkehrsaufkommen insgesamt weiter leicht sinken wird.

 

Gemeinsam mit den Planern wurden verschiedene Betonsteine, Betonplatten und Pflasterklinker als denkbare Beläge für die Fahrbahn und die Gehbereiche in die engere Auswahl genommen. Einzelne infrage kommende Steine bzw. Platten werden in der 36. Kalenderwoche in der Schloßstraße ausgelegt zur allgemeinen Besichtigung. Vor der Sitzung werden diese Materialen präsentiert und erläutert.

 

Der tatsächlich mögliche Baubeginn hängt insbesondere von der Bewilligung der Städtebauförderungsmittel ab, die bisher noch nicht erfolgt ist. Aktuell liegt die Zusage der Bezirksregierung vor, dass die Fördermittel in 2011 bereit stehen. Aufgrund der konkreten Antragsprüfung sind von der Gemeinde noch einige Unterlagen nachzureichen. Die Verwaltung schlägt weiterhin vor, mit den Arbeiten zum frühestmöglichen Termin zu beginnen, jedoch nach Durchführung des Herbstmarktes im Ortszentrum am 03.10.2011.

 

Die Verkehrsgesellschaft RVM wird für die Bauzeit in der Schloßstraße die Linie R 53 über die Mühlenstraße und die Straße Am Gorbach führen, da durch die Bauarbeiten nicht kalkulierbare Verzögerungen in den Busumläufen zu erwarten sind. Das gilt aus Sicht der Verkehrsgesellschaft sowohl bei einseitiger Sperrung während der Bauarbeiten als auch bei Vollsperrung.

 

Die Haltestelle „Plettenberger Hof“ wird für die Zeit aufgegeben und an der Mühlenstraße wird eine Haltestelle vorübergehend eingerichtet werden für die Linien R 53, T 52 und auch den Bürgerbus.

 

Nach Besprechung der verkehrsrechtlichen Möglichkeiten mit dem Straßenverkehrsamt schlägt die Verwaltung vor, die Schloßstraße als „verkehrsberuhigten Geschäftsbereich“ auszuschildern. Dabei handelt es sich um eine Zonenregelung, die sowohl mit der Tempovorgabe 30 km/h als auch mit 20 km/h grundsätzlich möglich ist. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die bereits eingerichtete Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auch weiterhin ausreicht.

 

Diese Regelung hat grundsätzlich eine vorfahrtsregelnde Wirkung „rechts vor links“ zur Folge. Es ist jedoch möglich, die Vorfahrt auf der Schloßstraße gegenüber den Nebenstraßen beizubehalten durch eine Negativbeschilderung in den Nebenstraßen.

 

In dem „verkehrsberuhigten Geschäftsbereich“ ist eine Parkzeitbeschränkung etwa auf eine Stunde möglich. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Parkplätze als solche markiert sind.

 

Im Rahmen der Umbaumaßnahme ist auch zu prüfen, ob nach den gesetzlichen Grundlagen des Kommunalabgabengesetzes für die gesamte Maßnahme bzw. für Teileinrichtungen Beiträge erhoben werden müssen. Dies ist dann der Fall, wenn die Umbauten einen wirtschaftlichen Vorteil für die Anlieger bringen. Zur Klärung dieser Frage ist sowohl der technische Zustand der „alten Schloßstraße“ von Bedeutung als auch die Frage, ob für die Nachbarn eine verbesserte Nutzungsmöglichkeit mit daraus resultierenden wirtschaftlichen Vorteilen entsteht.

 

Der technische Zustand sowohl der Fahrbahn als auch der Gehwege der Schloßstraße erfordern keinen grundlegenden Umbau. Die Fahrbahn ist als ehemalige Landesstraße mit einem ausreichenden Unterbau versehen und auch für Schwerlastverkehr geeignet. Auch die Fahrbahnoberfläche zeigt keine größeren Schäden. Die Gehwege sind durchgehend gepflastert und in einem gut nutzbaren Zustand, sodass sich auch für diese Teilanlage zunächst einmal keine Umbaunotwendigkeit ergibt.

 

Dass der Umbau tatsächlich erfolgen soll, liegt im Bestreben der Attraktivitätssteigerung für Bewohner, Kaufleute und Touristen. Problematisch ist nicht der technische Zustand der Straße und deren Nebenanlagen, sondern das wenig einladende Erscheinungsbild mit dem Charakter der ehemaligen Ortsdurchfahrt einer Landesstraße.

 

Zur juristischen Beurteilung der Frage, ob Beiträge erhoben werden müssen, wird das Büro Wolter Hoppenberg Stellung nehmen. Die Verwaltung schlägt vor, die Beitragsfrage in dieser gemeinsamen Ausschusssitzung nicht weiter zu thematisieren, sondern in den nächsten Haupt- und Finanzausschuss zu geben.

 

Dem Ausschuss für Bauen, Planung und Umwelt obliegt nach Ziffer II 3.4 der Zuständigkeitsordnung vom 05.02.2010 die Entscheidung über die Art und den Zeitpunkt des Ausbaus der Straßen einschließlich der Straßenbeleuchtung. Nach der gemeinsamen Beratung mit den Mitgliedern des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus und Kultur sollte dann nur von den Mitgliedern des Ausschusses für Bauen, Planung und Umwelt über den oben aufgeführten Beschlussvorschlag entschieden werden.