Betreff
Planungsangelegenheiten 2. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet V" im Ortsteil Nordkirchen
Vorlage
063/2011
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet V“ im Ortsteil Nordkirchen einschließlich der zugehörigen Begründung nach § 10 BauGB als Satzung.

 


Sachverhalt

 

Der Rat der Gemeinde hat am 07.04.2011 die Einleitung eines Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet V“ im Ortsteil Nordkirchen beschlossen. Ziel dieser Planänderung ist es, die bereits im Bebauungsplan dargestellte nach Norden hin abzweigende Stichstraße von der westlichen Umgehungsstraße im Gewerbegebiet soweit zu verlängern, dass hierdurch eine optimalere Aufteilung der Gewerbegrundstücke möglich wird und insbesondere für das Grundstück des neuen Wertstoffhofes eine getrennte Zu- und Abfahrtsmöglichkeit geschaffen werden kann.

 

Da durch diese Planänderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und keine wesentlichen Schutzgüter der Natur betroffen sind, ist ein vereinfachtes Planänderungsverfahren nach § 13 BauGB möglich.

 

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 25.08.2011um Stellungnahme gebeten.

 

Es wurden keine Stellungnahmen vorgelegt, die Bedenken oder Anregungen zu diesem Planverfahren enthalten.

 

Der Planänderungsentwurf einschließlich der Begründung wurde nach § 3 Abs. 2 in der Zeit vom 01.09.2011 bis 30.09.2011 öffentlich ausgelegt.

 

Bedenken und Anregungen wurden im Rahmen dieses Verfahrens ebenfalls nicht geäußert. Sollten bis zur Sitzung weitere Stellungnahmen eingehen, werden diese vorgestellt.

 

Damit liegen die Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss zu dieser Bebauungsplanänderung vor.