Betreff
Bauanträge und Bauvoranfragen Antrag auf Erhöhung einer vorhandenen Gartenmauer zur Bergstraße hin auf dem Grundstück "Bergstraße 42"
Vorlage
054/2011
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Das Einvernehmen zu der Erhöhung der vorhandenen Gartenmauer auf dem Grundstück „Bergstraße 42“ in Nordkirchen wird nicht gegeben.

 


Sachverhalt

 

Der Antragsteller beantragt eine Genehmigung zur Erhöhung der vorhandenen Mauer, die als Begrenzung seines Grundstückes „Bergstraße 42“ Anfang der 90er Jahre gebaut wurde.

 

Die beiliegende Skizze zeigt die beabsichtigte Baumaßnahme, der beiliegende Text „Erläuterungen und Begründung“ gibt die Motivation des Eigentümers wieder.

 

Am 23.11.1989 hat der Rat der Gemeinde Nordkirchen seinerzeit aus Anlass der erstmaligen Errichtung der heute vorhandenen Mauer eine Änderung des Bebauungsplanes „Selmer Straße“ beschlossen. Dieses Planänderungsverfahren wurde jedoch nicht zum Abschluss gebracht, da während der Verfahrensdauer die hier in Rede stehende Mauer dann tatsächlich errichtet wurde und sich im Rahmen der Beteiligung der Nachbarn auch ein sehr unterschiedliches Meinungsbild ergeben hatte.

 

Heute gilt daher noch der Bebauungsplan „Selmer Straße“, der unter Nummer 10 seiner textlichen Festsetzungen folgendes formuliert:

„Im Bereich der Vorgärten sind Einfriedigungen bis zur Höhe der vorderen Baulinie bzw. Baugrenze nicht zulässig.“

 

Dies bedeutet, dass sowohl die vorhandene Mauer als auch jede weitere Erhöhung dieses Bauwerkes nach dem Bebauungsplan nicht zulässig sein kann. Darüber hinaus ist die Verwaltung der Auffassung, dass eine Erhöhung dieser Mauer im beabsichtigten Ausmaß auch eine Verschlechterung für das Ortsbild an dieser Stelle darstellen würde, da eine insgesamt sehr lange und nicht überschaubare Mauer/Holzkonstruktion entstehen würde. Eine solche hohe Abgrenzung könnte auch ein negatives Beispiel für andere Grundstückseigentümer entlang der Bergstraße sein, die ja eine ähnliche Motivation vortragen könnten.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist lediglich vorstellbar, dass Teilabschnitte der insgesamt 60 m langen Mauer erhöht werden, und zwar allenfalls in den Bereichen, die z. B. eine konkrete Sitzecke auf dem Grundstück optisch abgrenzen würde.

 

Anlagen