Betreff
Planungsangelegenheiten 1. Änderung des Bebauungsplanes "Düsterkammer", Ortsteil Nordkirchen
Vorlage
035/2011
Aktenzeichen
10 24 35
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Düsterkammer“ im Ortsteil Nordkirchen.

 


Sachverhalt

 

Einige Anlieger von bisher nicht oder nur teilweise bebauten Grundstücken im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Düsterkammer“ beantragen die Änderung des Bebauungsplanes.

 

Das Antragsschreiben liegt als Anlage 1 bei.

 

Bisher ist im Bebauungsplan lediglich eine eingeschossige Bauweise auf den angesprochenen Grundstücken möglich, weiterhin ist die Verwaltung der Auffassung, dass für die hier angesprochenen Grundstücke im Wesentlichen auch die Festsetzungen gelten könnten, die in den neueren Bebauungsplänen, wie etwa „Rosenstraße-West“ oder „Dornhege“, vorgegeben sind. Möglich wäre zum Beispiel eine maximal zweigeschossige Bauweise mit maximaler First- und Traufhöhe sowie auch die Zulassung von Putzfassaden neben den weiterhin möglichen Klinkerfassaden.

 

Ob weitere gestalterische Lockerungen zugelassen werden sollen, kann dann im weiteren Planänderungsverfahren besprochen und entschieden werden.

 

Der als Anlage 2 beiliegende Übersichtsplan zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Düsterkammer“ und den vorgeschlagenen Änderungsbereich zu diesem Bebauungsplan.