Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet V“ im Ortsteil Nordkirchen.
Sachverhalt
Aufgrund der Abstandsanforderungen der Genehmigungsbehörden an den Standort eines neuen Wertstoffhofes soll dieser nunmehr nördlich der Umgehungsstraße errichtet werden.
Die in diesem Bebauungsplan vorgesehene Grundstücksaufteilung geht zunächst von größeren Gewerbegrundstücken aus als sie für diesen Zweck und auch für sonstige zu erwartende Ansiedlungen dargestellt sind. Dies erfordert es, das im bisherigen Bebauungsplan dargestellte Erschließungsstraßennetz zu erweitern. In dem beiliegenden Planungsvorschlag ist die Verlängerung der bisher dargestellten Erschließungsstichstraße nach Westen hin zu erkennen. Dieses ermöglicht es, Grundstücke in der Größenordnung von 2.500 m² bis 3.000 m² zu parzellieren und anzubieten.
Das ebenfalls erkennbare Grundstück des Wertstoffhofes verfügt bei dieser Platzierung über zwei getrennte Zu- und Abfahrten, sodass eine optimale Anfahrt der einzelnen Mulden sowohl über die außen geplante Rampe als auch ebenerdig möglich ist.
Die Firma Remondis, von der der dargestellte Aufstellplan der Container stammt, ist mit dieser Grundstücksanordnung einverstanden.
Die veränderte Anlage der Erschließungsstraße erfordert ein Änderungsverfahren zum Bebauungsplan. Die übrigen Festsetzungen dieses Bebauungsplanes können erhalten bleiben.