Betreff
Prüfung der gegen die Wahl der Bürgermeisterin erhobenen Einsprüche sowie der Gültigkeit der Wahl von Amts wegen
Vorlage
136/2025
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde erklärt die Wahl der Bürgermeisterin vom 28.09.2025 für gültig.

 


Sachverhalt

 

Nach § 40 des Kommunalwahlgesetzes hat die neue Gemeindevertretung nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss unverzüglich über die Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl der Bürgermeisterin von Amts wegen zu beschließen.

 

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann gemäß § 39 KWahlG binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses Einspruch erhoben werden. Das Ergebnis der Bürgermeisterwahl wurde am 01.10.2025 bekannt gemacht. Die Einspruchsfrist endete mit Ablauf des 31.10.2025. Es sind keine Einsprüche eingegangen.

 

Wird durch den Wahlprüfungsausschuss und die Gemeindevertretung festgestellt, dass keiner der Fälle des § 40 Abs. 1 a) - c) KWahlG vorliegt, ist die Wahl nach Buchstabe d) für gültig zu erklären.

 

Nach § 46 e) KWahlG darf die Bürgermeisterin an der Beratung und Entscheidung der Vertretung über die Gültigkeit ihrer Wahl nicht mitwirken.