Beschlussvorschlag:
Die Wahlvorschläge für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters und des Rates der Gemeinde Nordkirchen werden wie aus den Anlagen ersichtlich zugelassen.
Sachverhalt:
Der Wahlausschuss des Rates der Gemeinde Nordkirchen hat in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Kommunalwahl am 14. September 2025 zu entscheiden.
Nach einer Vorprüfung durch den Wahlleiter erstreckt sich die Prüfung des Wahlausschusses insbesondere auf folgende Bereiche:
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Nachweis, dass die Bewerber ordnungsgemäß
aufgestellt wurden durch Vorlage einer Ausfertigung der Niederschrift der
Mitgliederversammlung mit Abgabe der notwendigen eidesstattlichen Versicherungen
über die Einhaltung der Wahlvorschriften,
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die Unterzeichnung des Wahlvorschlages durch die
für das Wahlgebiet zuständige Leitung der Partei oder Wählergruppe,
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die ordnungsgemäße Abgabe der
Zustimmungserklärung der Bewerber,
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die Bescheinigung über die Wählbarkeit der
Bewerber,
- die Beachtung der Einreichungsfristen.
Die Einreichung von Wahlvorschlägen ist bis zum 07.07.2025 um 18:00 Uhr möglich. Bei der Versendung der Einladung zur Sitzung des Wahlausschusses müssen daher noch nicht zwingend alle Wahlvorschläge vorliegen. Die bislang eingegangenen Vorschläge sind aus der Anlage ersichtlich. Wenn bis zum Ende der Einreichungsfrist noch weitere Vorschläge eingehen, werden den Mitgliedern des Wahlausschusses aktualisierte Listen per E-Mail zugeleitet und am Sitzungstag als Tischvorlage zur Verfügung gestellt.
Da die aus den Anlagen ersichtlichen Wahlvorschläge teilweise erst kurz vor der Anfertigung der Einladung eingegangen sind, ist die Überprüfung noch nicht vollständig abgeschlossen.
Über die Vorprüfung sämtlicher eingegangener Wahlvorschläge berichtet der Wahlleiter in der Sitzung.
