Betreff
Förderantrag Energieeffiziente Sanierung des Hallenbad- und Sporthallengebäudes im Schloßpark Nordkirchen
Vorlage
027/2025/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Ausschuss beschließt, dass keine weiteren Planungsleistungen zur Ergänzung des Förderantrages beauftragt werden. Der Förderantrag für die Energieeffiziente Sanierung des Hallenbad- und Sporthallengebäudes im Schloßpark Nordkirchen, soll von der Verwaltung zurückgezogen werden.

 

2.         Auf dem Grundstück für das DRK-Quartier soll optional eine Fläche für die Errichtung eines Schwimmbads vorgesehen werden. Über die weitere Vorgehensweise zur Realisierung eines Schwimmbades soll in der nächsten Wahlperiode des Rats der Gemeinde Nordkirchen entschieden werden.


Sachverhalt:

 

Die Verwaltung hat 2023 bei der Bezirksregierung Münster einen Förderantrag für die Energieeffiziente Sanierung des Hallenbad- und Sporthallengebäudes im Schloßpark Nordkirchen aus dem europäischen EFRE-Programm gestellt (EFRE= Europäische Fonds für regionale Entwicklung).

 

Förderbar ist danach grundsätzlich die Anpassung öffentlicher Gebäude an die heute geltenden Regeln für einen Gebäudebetrieb mit reduziertem Energieverbrauch und zur Einhaltung zeitgemäßer Klimaschutzanforderungen. Dabei müssen im Ergebnis Standards unterhalb der derzeitigen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes erreicht werden.

 

Hierzu sind mit den Planungsbüros entsprechende Planungen und Berechnungen erarbeitet worden. Die Kostenberechnung schließt für diese Maßnahme mit     13.607.000 € ab - bei einer maximalen Förderung von 6.329.600 €. Bereits in der Ratssitzung vom 12.12.2023 wurde das erläutert.

 

Das Augenmerk der Planung hat dabei entsprechend den Vorgaben der Förderrichtline auf dem Gebäude gelegen, die eigentliche technische und optische Vorbereitung für den Badebetrieb ist weder in den Kosten enthalten, noch sind diese Kosten förderbar.

 

Im Oktober 2024 erhielt die Verwaltung seitens der Bezirksregierung die Nachricht, dass es einer weiteren baufachlichen Prüfung bedarf. Das heißt, dass zur weiteren Bearbeitung des Zuschussantrages die Förderstelle eine weitere Vertiefung der Planung einfordert. Dafür werden weitere Unterlagen benötigt und vorhandene eingereichte Unterlagen, müssen aktualisiert werden.

 

Es sind weitere Lagepläne, Erläuterungsberichte von Objekt- und Fachplanung, Kostenberechnungen, Flächenberechnungen, Entwurfspläne, vollständige Bestandspläne zu erstellen (Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung), um hier nur einige wenige Beispiele zu nennen.

 

Die Erstellung der geforderten Unterlagen würde eine erhebliche Planungsaufwand erfordern und Kosten im 6-stelligem Bereich erfordern. Erst nach Erhalt der vollständigen Unterlagen, würde die baufachliche Prüfung fortgesetzt werden.

Aus Sicht der Verwaltung ist dies wirtschaftlich nicht darstellbar, insbesondere weil kein tragfähiges Betreiberkonzept vorliegt.

 

In der Bauausschusssitzung am 20.03.2025 haben Martin Becker und Tom Ortmanns von der FREISTIL GmbH ihre Projektidee, Hallenbäder als Komplettlösung kostengünstig zu realisieren, vorgestellt. Die Verwaltung schlägt vor optional eine Fläche für die Errichtung eines Schwimmbades auf dem Grundstück für das DRK-Quartier vorzusehen. Dies ist mit dem DRK-Landesverband Westfalen e.V. bereits vorbesprochen.

 

In der Sitzung des Ausschussschusses für Familie, Schule, Sport und Kultur ist darüber diskutiert worden, den Beschlussvorschlag dahingehend zur ergänzen, dass der Rat der Gemeinde Nordkirchen über die weitere Vorgehensweise zur Realisierung eines Schwimmbades in der Gemeinde Nordkirchen in der nächsten Wahlperiode entscheiden soll.  

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen: