Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bauantrag für die Errichtung des Feuerwehrgerätehauses Südkirchen zu stellen und mit den weiteren Leistungsphasen zu beginnen.
Sachverhalt:
In der Sitzung des Bauausschusses am 20.03.2025 wurde von der Verwaltung der aktuelle Planungsstand sowie die aktuelle Kostenberechnung zum Ende Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) vorgestellt.
Die Kostenberechnung endete mit einer Summe die über dem Haushaltsansatz liegt. Die Verwaltung hat daher angekündigt mit der Planungsrunde, die aus den Architekten, den Fachplanern, der Feuerwehr sowie der Verwaltung besteht, in Sparrunden einzusteigen. Diese Sparrunden haben mittlerweile stattgefunden und es wurden folgende Einsparmaßnahmen getroffen.
• Die Verkleinerung des Eingangsbereiches
• Entfall der Zwischentür als Windfang
• Der Verzicht auf den Aufzug (der baurechtlich nicht erforderlich ist)
• Entfall der Teeküche im Bereitschaftsraum
• Entfall des Sonnenschutzes im Schulungsraum
• Entfall des Fensters von Schulungsraum zur Fahrzeughalle
• Entfall der Abhangdecke aus Streckmetall, dafür Holzwollleichtbau Platten
• Entfall der Attikaabdeckung aus Beton, dafür pulverbeschichtetes Blech
• Einsparungen in den Außenanlagen
Diskutiert wurde auch die Ausstattung des Feuerwehrgerätehaus als Anlaufstelle für die Bürger im Katastrophenfall (Flächendeckender Stromausfall, etc.). Das Gebäude ist so geplant, dass dieses über ein Notstromaggregat auch im Falle eines Stromausfalls weiter betrieben werden kann. Im Rahmen der Einsparungsrunden sind wir weiterhin der Meinung an der Stelle keine weitere Kürzung vorzunehmen.
Insgesamt konnte die Kostenberechnung um 290.000 € korrigiert werden, so dass wir nun bei Gesamtkosten von 5.310.000 € liegen.
Finanzielle Auswirkungen:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im
Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden
Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen:
