8. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet“ im Ortsteil Nordkirchen
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, in dem Planverfahren die öffentliche Auslegung der Planvorentwürfe nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB durchzuführen.
Sachverhalt:
Nach Betriebsaufgabe in 1988 und jahrzehntelangem Leerstand bzw. einer gewerblichen Mindernutzung als Lager- und Abstellflächen sollen die ehemaligen Gebäude der Strickwarenfabrik Spahn nach Verkauf des Gesamtgrundstückes jetzt abgebaut, das Grundstück überplant und künftig überwiegend für Wohnbauzwecke genutzt werden. Entlang der Aspastraße bleibt es bei der Ausweisung einer Grundstückstiefe als gewerbliche Baufläche.
Diesem Grundgedanken folgend hat der Rat der Gemeinde Nordkirchen am 24.06.2021 die Einleitung des Verfahrens zur 8. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet“ beschlossen.
Da die Fläche des ehemaligen Betriebes Aspa im Regionalplan Münsterland bisher vollständig als gewerbliche Baufläche dargestellt war, war für die teilweise Umwidmung in Wohnbaufläche eine Zustimmung des Regionalrates zu dieser sogenannten Zielabweichung erforderlich. Der Rat der Gemeinde hat am 1.9.2022 die Verwaltung beauftragt, den Antrag bei der Bezirksregierung zu stellen. Dieser Zielabweichung ist nach Prüfung der örtlichen Situation dann vom Regionalrat Münster zugestimmt worden.
Der Geltungsbereich dieser Änderung ist im beiliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes erkennbar.
Auf dem Grundstück ist im vergangenen Jahr eine Altlastenuntersuchung vom Ingenieurbüro con-Terra, Greven, durchgeführt und mit dem Fachdienst Altlasten der Kreisverwaltung abgestimmt worden, die bestätigt hat, dass trotz des langjährigen Umgangs mit umweltgefährdenden Stoffen in dem Textilbetrieb auf dem Grundstück die heute geltenden Prüfwerte nach der Bundbodenschutzverordnung eingehalten werden und damit die Nutzbarkeit des Grundstückes für Wohnzwecke gegeben ist. Im Rahmen des Rückbaus der Gebäude sind weitere Vorgaben zu beachten.
Ebenso wurde ein Lärmgutachten für Verkehrs- und Gewerbelärm vom Büro RP-Schalltechnik, Osnabrück, erstellt, welches die Schallbelastung des künftigen Wohnbereiches und der bestehenden Wohnungen an der Lüdinghauser Straße und der Rosenstraße unter Berücksichtigung des gewerblichen Bestandes und der künftigen gewerblichen Entwicklung an der Aspastraße zum Inhalt hat. Problematisch für die geplante Wohnanlage ist dabei etwa der nächtlich notwendige Winterdienst des Bauhofes auf dem Grundstück Aspastraße, da nachts zum Schutz der Nachtruhe geringere Orientierungswerte nach der DIN 18005 gelten.
Zum Schutz des neuen Wohngebietes vor Verkehrs- und Gewerbelärm sind aktive Schallschutzmaßnahmen und Vorgaben für die Grundrissgestaltung der Wohnungen bzw. durch die Verwendung von schallgedämmten Lüftungen in den künftig unmittelbar an das Gewerbegebiet und an die Lüdinghauser Straße angrenzenden Wohnhäusern notwendig.
Neue gewerbliche Vorhaben im Plangebiet bekommen Vorgaben für sogenannte Emissionskontingente, die im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit nicht überschritten werden dürfen.
Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen werden im Bebauungsplan Schallschutzmaßnahmen nach Ziffer C.7 der textlichen Festsetzungen gefordert, die im Bauantragsverfahren für neue Gebäude zu konkretisieren sind und im späteren tatsächlichen Betrieb auch gut kontrolliert werden können.
Durch den Beschluss soll das Verfahren zur Bebauungsplanänderung mit dem Verfahrensschritt der frühzeitigen Auslegung des Planvorentwurfes, der Begründung hierzu sowie den Fachgutachten und den fachlichen Stellungnahmen, die Aspekte der Umweltauswirkungen des Vorhabens betrachten, fortgesetzt werden.
Im Rahmen der Sitzung des Bauausschusses am 20.03.2025 wurde die Verwaltung mit der Überarbeitung des Bebauungsplanvorentwurfs beauftragt. Hier soll insbesondere die festgesetzt Gebäudehöhe sowie die zulässige Geschossigkeit reduziert werden. Die überarbeiteten Werte sind dem beiliegenden Plan zu entnehmen.
Ergänzend fand ein Ortstermin mit Herrn Bungert, mit Vertretern der Politik und Verwaltung statt, bei dem dieser die geplante Maßnahme näher erläuterte. Herr Bungert wird auch in der bevorstehenden Ausschusssitzung anwesend sein, um für weitergehende Ausführungen zur Verfügung zu stehen.
Finanzielle Auswirkungen:
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Anmerkungen:
