Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die Planung zur Kenntnis und beschließt die Umwidmung der Straße „Am Schloßpark“ in eine Fahrradstraße.
Sachverhalt:
Die Einrichtung von Fahrradstraßen soll den Radfahrenden eine größere Sicherheit im Straßenverkehr geben. Fahrradstraßen sind ein wichtiger Baustein, um den Radverkehr noch sicherer und attraktiver zu machen.
Die Straße „Am Schloßpark“ ist eine viel genutzte Straße auch von PKW die kein Anliegen direkt an der Straße haben und diese ausschließlich dazu nutzen, um eine „gefühlte“ Abkürzung zu nehmen.
Es gibt keinen gesicherten Fahrradstreifen auf der Straße, wo teilweise zurzeit Tempo 100 erlaubt ist. Die Fahrradlenkung durch den Schloßpark ist keine Alternative, da ansonsten Konflikte zwischen den zahlreichen Fußgängern und den Radfahrern entstehen würden. Durch die Einrichtung der Fahrradstraße wird eine stärkere Separierung der verschiedenen Verkehrsteilnehmer entstehen. Der Autoverkehr soll gezielt über die Münsterstraße und die Schloßsstraße in den Ort geführt werden, der Radfahrer wird sicherer über die Straße „Am Schlosspark“ geleitet.
Fahrradstraßen sind dem Radverkehr vorbehaltene Straßen. Ihre definierenden Merkmale sind:
- Der Radverkehr hat in Fahrradstraßen immer Vorrang
- Auch Elektro-Kleinstfahrzeuge wie E-Tretroller und Velo-Cars genießen Vorrang
- Radfahrende dürfen in Fahrradstraßen nebeneinander fahren, auch in Gruppen
- Autos dürfen Fahrradstraßen nicht oder nur mit Einschränkungen nutzen. Fahrradstraßen müssen durch ein Zusatzzeichen ausgeschildert sein, damit Kraftfahrzeuge ebenfalls darauf verkehren dürfen
- In Fahrradstraßen ist höchstens Tempo 30 erlaubt. Der Kfz-Verkehr muss, wenn nötig, langsam hinter den Fahrrädern herfahren
Grundsätzlich ist dies eine Maßnahme zur Förderung des umweltfreundlichen Fahrradverkehrs, gleichzeitig bietet sie aber vor allem eine Verbesserung der Sicherheit für die Nutzer der Sportanlage Nordkirchen.
Es besteht Einigkeit mit der Hochschule, dass im Zuge der Umwidmung das Tor am Hallenbad, welches zur direkten Anbindung des Radverkehrs aus dem Schloßpark an den Hirschpark dient, wieder geöffnet wird.
Das Parken an der Straße ist weiterhin in den gekennzeichneten Bereichen möglich.
Die Gemeinde Nordkirchen hat aufgrund einer Ortsbegehung mit dem Straßenver-kehrsamt sowie der Polizei bereits positive Rückmeldungen für die Einrichtung der Fahrradstraße erhalten.
Finanzielle Auswirkungen:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
Ca. 12.000,- |
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Verfügbare Mittel im
Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden
Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen:
