Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde nimmt den vom Bürgermeister gemäß § 80 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW eingebrachten Entwurf des Haushaltsplanes 2025 zur Kenntnis. Der Haushaltsplanentwurf 2025 wird an die Fachausschüsse verwiesen.
Sachverhalt:
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit Anlagen wurde vom Kämmerer aufgestellt und am 06.01.2025 vom Bürgermeister gemäß § 80 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW bestätigt.
Nach der förmlichen Einbringung in den Gemeinderat soll der Haushalt in den folgenden Ausschusssitzungen beraten werden:
Ausschuss für Familie, Schule, Sport und Kultur |
11.02.2025 |
Ausschuss für Klima, Umwelt und gemeindliche Entwicklung |
13.02.2025 |
Ausschuss für Bauen und Planung |
18.02.2025 |
Haupt- und Finanzausschuss |
20.02.2025 |
Die abschließende Beratung und Beschlussfassung ist für die Ratssitzung am 25.02.2025 vorgesehen.
Der Haushaltsplan 2025 wird ab dem 16.01.2025 nach der Einbringung ausschließlich digital im Sitzungsdienstprogramm und zum Download zur Verfügung stehen. Sofern ein zusätzlicher Ausdruck oder Teilausdruck erstellt werden soll, bitten wir um Mitteilung an
Frau Kortmann,Tel 917-1101 – kathrin.kortmann@nordkirchen.de oder
Herrn Tönning, Tel. 917-1000 bernd.toenning@nordkirchen.de.
Finanzielle Auswirkungen:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im
Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden
Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen:
Die Auswirkungen ergeben sich aus den Ergebnissen des Haushaltsplanes.