Betreff
Planungsangelegenheiten 14. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Capelle und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Erweiterung Stahlbaubetrieb Wierling"
Vorlage
027/2011
Aktenzeichen
10 24 35
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss beauftragt den Bürgermeister, im Rahmen der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Stahlbaubetrieb Wierling“ die öffentliche Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Sachverhalt

 

Der Ausschuss hat am 03.02.2011 die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung beschlossen.

 

In einer Veranstaltung am 28.02.2011 im Bürgerhaus wurden die Planentwürfe der Öffentlichkeit vorgestellt.

 

In dieser Veranstaltung wurden Bedenken geäußert hinsichtlich der Vereinbarkeit zwischen der Realisierung der naturtouristischen Maßnahme „Schlösserachse Nordkirchen-Westerwinkel“ mit der Erweiterung des Gewerbegebietes an dieser Stelle.

 

Hierzu ist aus Sicht der Verwaltung zu sagen, dass die Erweiterung des Gewerbegebietes der Standortsicherung und Erweiterung eines an dieser Stelle seit Jahrzehnten vorhandenen Gewerbebetriebes dient. Als mittel- bzw. langfristige Alternative zum Verzicht auf diese Gewerbegebietserweiterung wäre eine Verlagerung des Betriebes aus der Gemeinde heraus zu befürchten. Dieses kann nicht im Interesse der Gemeinde liegen.

 

Selbstverständlich ist die Erweiterung des Gewerbegebietes über die Straße Magdheide hinaus unter rein touristischen Gesichtspunkten keine Verbesserung an dieser Stelle. Auf der anderen Seite bleiben selbstverständlich die Wander- und Fahrwege zwischen den Schlössern Nordkirchen und Westerwinkel vollständig erhalten.

 

Im Rahmen der Bauleitplanung für den Betrieb Wierling soll außerdem auf dem Grundstück ein neuer Parkplatz am Ende des Gewerbegebietes angelegt werden, der für Besucher zur Verfügung gestellt wird.

 

In der Versammlung wurden ansonsten nur Verständnisfragen zu den einzelnen beabsichtigten Feststetzungen des Bebauungsplanes bzw. des Flächennutzungsplanes gestellt und beantwortet. Bedenken und Anregungen zu diesen Planabsichten wurden konkret nicht geäußert.

 

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 23.02.2011 von den Planungsabsichten unterrichtet und um Stellungnahme hierzu gebeten.

 

Von den Trägern öffentlicher Belange liegen bisher keine Stellungnahmen vor, die Bedenken oder Anregungen enthalten. Sollten solche Stellungnahmen bis zur Sitzung noch vorgelegt werden, werden sie dort vorgestellt.