Betreff
Überplanung des Friedhofes im Ortsteil Nordkirchen
Vorlage
074/2024
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Ausschüsse stimmen der Entwicklungplanung des Friedhofes Nordkirchen grundsätzlich zu. Die Verwaltung wird zunächst beauftragt, unter Einbeziehung einer Kostenschätzung zur Umsetzung der Planung, eine aktuelle Gebührenbedarfsberechnung für das Friedhofswesen in der gesamten Gemeinde zu erstellen.


Sachverhalt:

 

Die Verwaltung hat in 2023 das Landschaftsplanungsbüro Weil Winterkamp aus Warendorf mit der Überplanung des Friedhofes im Ortsteil Nordkirchen beauftragt. Die Notwendigkeit liegt darin begründet, dass die Felder für bestimmte Bestattungsformen zur Neige gehen, so dass in einer Zielplanung die künftige Flächenverteilung neu festgelegt werden muss. Andere Bestattungsformen wie die Erdbestattung nehmen prozentual deutlich ab, so dass sich nach Ablauf der jeweiligen Ruhefristen neue Belegungsmöglichkeiten ergeben.

 

Außerdem wurden aus der Bürgerschaft und dem Rat der Gemeinde Wünsche nach der Realisierbarkeit neuer Bestattungsformen auch in der Gemeinde geäußert, z.B. Urnenbestattungen in Baumfeldern oder in Urnenwänden.

 

Eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Rates oder der Ausschüsse sowie der Katholischen Kirchengemeinde hat unter Beteiligung der Planerin am 13.11.2023 und am 26.06.2024 das Thema besprochen. Ebenfalls lag den Teilnehmerinnen und Teilnehmern hierzu eine schriftliche Stellungnahme des Ortsverbandes Bündnis90/Die Grünen Nordkirchen vom 8.12.2023 vor.

 

Der Entwicklungsvorschlag des Planungsbüros wurde den Fraktionen per mail zugesandt und ist mit dieser Sitzungsvorlage auch in das Sitzungsprogramm der Gemeinde eingestellt.

 

Er enthält neben der reinen Flächenverteilung auch Vorschläge zu einer weitergehenden Begrünung des Friedhofes zur Bildung intimerer Bereiche, neue Bank- und Wasserversorgungsplätze und schlägt die zeitgemäße Befestigung einzelner Wege vor.

 

Es sollte jetzt darüber entschieden werden, ob diese Zielplanung inhaltlich in einzelnen Schritten konkret weiterverfolgt werden soll.

 

Das bedeutet neben der jährlichen Bereitstellung erforderlicher Haushaltsmittel auch eine Überarbeitung der Kalkulation der Friedhofsgebühren, die über alle 3 Friedhöfe unter Verwendung aktueller Zahlen notwendig ist.

 

Ob auf den Friedhöfen in Südkirchen und Capelle ebenfalls andere Bestattungsformen angeboten werden sollen, kann in weiteren Beratungen entschieden werden.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen: