Beschlussvorschlag:
Die Ausschüsse stimmen der Entwicklungplanung des Friedhofes Nordkirchen grundsätzlich zu. Die Verwaltung wird zunächst beauftragt, unter Einbeziehung einer Kostenschätzung zur Umsetzung der Planung, eine aktuelle Gebührenbedarfsberechnung für das Friedhofswesen in der gesamten Gemeinde zu erstellen.
Sachverhalt:
Die Verwaltung hat
in 2023 das Landschaftsplanungsbüro Weil Winterkamp aus Warendorf mit der
Überplanung des Friedhofes im Ortsteil Nordkirchen beauftragt. Die
Notwendigkeit liegt darin begründet, dass die Felder für bestimmte
Bestattungsformen zur Neige gehen, so dass in einer Zielplanung die künftige
Flächenverteilung neu festgelegt werden muss. Andere Bestattungsformen wie die
Erdbestattung nehmen prozentual deutlich ab, so dass sich nach Ablauf der
jeweiligen Ruhefristen neue Belegungsmöglichkeiten ergeben.
Außerdem wurden aus
der Bürgerschaft und dem Rat der Gemeinde Wünsche nach der Realisierbarkeit
neuer Bestattungsformen auch in der Gemeinde geäußert, z.B. Urnenbestattungen
in Baumfeldern oder in Urnenwänden.
Eine Arbeitsgruppe
aus Mitgliedern des Rates oder der Ausschüsse sowie der Katholischen Kirchengemeinde
hat unter Beteiligung der Planerin am 13.11.2023 und am 26.06.2024 das Thema
besprochen. Ebenfalls lag den Teilnehmerinnen und Teilnehmern hierzu eine
schriftliche Stellungnahme des Ortsverbandes Bündnis90/Die Grünen Nordkirchen
vom 8.12.2023 vor.
Der
Entwicklungsvorschlag des Planungsbüros wurde den Fraktionen per mail zugesandt
und ist mit dieser Sitzungsvorlage auch in das Sitzungsprogramm der Gemeinde
eingestellt.
Er enthält neben
der reinen Flächenverteilung auch Vorschläge zu einer weitergehenden Begrünung
des Friedhofes zur Bildung intimerer Bereiche, neue Bank- und
Wasserversorgungsplätze und schlägt die zeitgemäße Befestigung einzelner Wege
vor.
Es sollte jetzt
darüber entschieden werden, ob diese Zielplanung inhaltlich in einzelnen Schritten
konkret weiterverfolgt werden soll.
Das bedeutet neben
der jährlichen Bereitstellung erforderlicher Haushaltsmittel auch eine
Überarbeitung der Kalkulation der Friedhofsgebühren, die über alle 3 Friedhöfe
unter Verwendung aktueller Zahlen notwendig ist.
Ob auf den Friedhöfen in Südkirchen und Capelle ebenfalls andere Bestattungsformen angeboten werden sollen, kann in weiteren Beratungen entschieden werden.
Finanzielle Auswirkungen:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im
Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden
Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen:
