Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Realisierung des neuen Feuerwehrgerätehauses in Südkirchen, Im Holt, nach den Plänen des Architekturbüros studiopenta Fuhrich Knüppe Architekten PartGmbH, Hamburg.
Sachverhalt:
Im Verfahren des
Realisierungswettbewerbes zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil
Südkirchen hat am 14.02.2024 die abschließende Bewertung der eingereichten
Vorschläge im Rahmen einer Sitzung des Preisgerichtes stattgefunden. Das
Preisgericht hat einstimmig den Vorschlag des Büros studiopenta, Hamburg, als
besten Vorschlag bewertet und der Gemeinde empfohlen, diesen Vorschlag unter
Zugrundelegung der schriftlichen Beurteilung mit der weiteren Bearbeitung zu
beauftragen.
Das Protokoll der
Preisgerichtssitzung einschließlich der inhaltlichen Anmerkungen zu den
einzelnen Entwürfen und ein abgestimmter Lageplan des Vorhabens liegen der
Einladung bei.
Die
Wettbewerbsbeiträge waren in der Zeit vom 27.02.2024 bis zum 12.03.2024 in den
Räumlichkeiten der Fa. Quante in Südkirchen öffentlich ausgestellt.
In der Zwischenzeit
hat ein Startgespräch mit den Architekten und der Feuerwehr stattgefunden. Es
wurden Fragen zum Entwurf beantwortet und einzelne Anregungen werden von den
Architekten noch geprüft. Hierzu wird in der Sitzung näher ausgeführt werden.
Der Entwurf ist
nicht nur gestalterisch, sondern auch wirtschaftlich gut bewertet worden.
Die Kostenschätzung
der Architekten, die ja noch nicht mit konkreten Planungen und damit noch nicht
mit detaillierten Kostenberechnungen beauftragt sind, geht bisher von
Bauwerkskosten (Kostengruppen 300 + 400) von brutto 3.260.000 € aus.
Dazu kommen
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Kosten
des Grundstückes
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Kosten
der Bauleitplanung mit zugehörigen Fachgutachten Lärm, Artenschutz und
Ausgleichsermittlung
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Planungskosten
Gebäude und Bauleitung
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Planungskosten
für Fachplaner wie Bodengutachten, Statik u.a.
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Kosten
der Außenanlagen
·
Verbreiterung
des bisherigen Wirtschaftsweges „Im Holt“ ab dem Feuerwehrgrundstück bis zur
Münsterstraße
so dass Architekten
und Verwaltung im Moment von einer Gesamtsumme von etwa 4,6 Mio. € ausgehen.
Noch nicht
entschieden ist, ob bereits jetzt Einrichtungen zum aktiven Schallschutz gebaut
werden müssen.
Darin enthalten ist
noch nicht der später vorgesehene Ausbau eines Kreisverkehrsplatzes im Verlauf
der L 810 – Münsterstraße.
Das Büro
studiopenta ist bereit zur weiteren Ausarbeitung der Planung und hat ihr
Honorarangebot für die Leistungen vorgelegt, welches sich im Rahmen der
Honorarordnung für Architekten bewegt. Hierüber wird ein Vertrag geschlossen
werden.
Die notwendigen
Fachplanungen etwa für Statik, Heizung, Sanitär, elektrische Ausstattung,
Bodengutachten u.a. werden danach beauftragt.
Im
parallellaufenden Bebauungsplanverfahren werden gerade Gespräche mit dem
Landesbetrieb Straßen NRW über die verkehrsgerechte Anbindung der Straße „Im Holt“
an die L 810 – Münsterstraße – geführt. Hierzu ist u.a. eine Ermittlung der
künftigen Mehrbelastung des Kreuzungspunktes bei Erweiterung und Anschluss des
Baugebietes „Capeller Straße“ zu erstellen. Danach kann das Verfahren mit der
öffentlichen Auslegung der Planunterlagen fortgesetzt werden.
Der Baubeginn für
das Feuerwehrgerätehaus wird für die erste Hälfte 2025 angestrebt.
Finanzielle Auswirkungen:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im
Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden
Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: