Betreff
Realisierung des neuen Feuerwehrgerätehauses Südkirchen, Im Holt
Vorlage
044/2024
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Realisierung des neuen Feuerwehrgerätehauses in Südkirchen, Im Holt, nach den Plänen des Architekturbüros studiopenta Fuhrich Knüppe Architekten PartGmbH, Hamburg.


Sachverhalt:

 

Im Verfahren des Realisierungswettbewerbes zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Südkirchen hat am 14.02.2024 die abschließende Bewertung der eingereichten Vorschläge im Rahmen einer Sitzung des Preisgerichtes stattgefunden. Das Preisgericht hat einstimmig den Vorschlag des Büros studiopenta, Hamburg, als besten Vorschlag bewertet und der Gemeinde empfohlen, diesen Vorschlag unter Zugrundelegung der schriftlichen Beurteilung mit der weiteren Bearbeitung zu beauftragen.

 

Das Protokoll der Preisgerichtssitzung einschließlich der inhaltlichen Anmerkungen zu den einzelnen Entwürfen und ein abgestimmter Lageplan des Vorhabens liegen der Einladung bei.

 

Die Wettbewerbsbeiträge waren in der Zeit vom 27.02.2024 bis zum 12.03.2024 in den Räumlichkeiten der Fa. Quante in Südkirchen öffentlich ausgestellt.

 

In der Zwischenzeit hat ein Startgespräch mit den Architekten und der Feuerwehr stattgefunden. Es wurden Fragen zum Entwurf beantwortet und einzelne Anregungen werden von den Architekten noch geprüft. Hierzu wird in der Sitzung näher ausgeführt werden.

 

Der Entwurf ist nicht nur gestalterisch, sondern auch wirtschaftlich gut bewertet worden.

Die Kostenschätzung der Architekten, die ja noch nicht mit konkreten Planungen und damit noch nicht mit detaillierten Kostenberechnungen beauftragt sind, geht bisher von Bauwerkskosten (Kostengruppen 300 + 400) von brutto 3.260.000 € aus.

 

Dazu kommen

 

·         Kosten des Grundstückes

·         Kosten der Bauleitplanung mit zugehörigen Fachgutachten Lärm, Artenschutz und Ausgleichsermittlung

·         Planungskosten Gebäude und Bauleitung

·         Planungskosten für Fachplaner wie Bodengutachten, Statik u.a.

·         Kosten der Außenanlagen

·         Verbreiterung des bisherigen Wirtschaftsweges „Im Holt“ ab dem Feuerwehrgrundstück bis zur Münsterstraße

so dass Architekten und Verwaltung im Moment von einer Gesamtsumme von etwa 4,6 Mio. € ausgehen.

 

Noch nicht entschieden ist, ob bereits jetzt Einrichtungen zum aktiven Schallschutz gebaut werden müssen.

 

Darin enthalten ist noch nicht der später vorgesehene Ausbau eines Kreisverkehrsplatzes im Verlauf der L 810 – Münsterstraße.

 

Das Büro studiopenta ist bereit zur weiteren Ausarbeitung der Planung und hat ihr Honorarangebot für die Leistungen vorgelegt, welches sich im Rahmen der Honorarordnung für Architekten bewegt. Hierüber wird ein Vertrag geschlossen werden.

 

Die notwendigen Fachplanungen etwa für Statik, Heizung, Sanitär, elektrische Ausstattung, Bodengutachten u.a. werden danach beauftragt.

 

Im parallellaufenden Bebauungsplanverfahren werden gerade Gespräche mit dem Landesbetrieb Straßen NRW über die verkehrsgerechte Anbindung der Straße „Im Holt“ an die L 810 – Münsterstraße – geführt. Hierzu ist u.a. eine Ermittlung der künftigen Mehrbelastung des Kreuzungspunktes bei Erweiterung und Anschluss des Baugebietes „Capeller Straße“ zu erstellen. Danach kann das Verfahren mit der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen fortgesetzt werden.

 

Der Baubeginn für das Feuerwehrgerätehaus wird für die erste Hälfte 2025 angestrebt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen: