Betreff
Planungsangelegenheiten - 3. Änderung des Bebauungsplanes "Bücker" im Ortsteil Südkirchen
Vorlage
040/2024
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt zu den im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Unterlagen eingegangenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung.

 

2.    Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Bücker“ einschließlich der zugehörigen Begründung zur Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches.


Sachverhalt:

 

Der Rat der Gemeinde hat am 02.03.2023 den Beschluss zur Einleitung eines vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Bücker“ gefasst.

 

Ziel der Änderung des Bebauungsplanes ist es, den bereits geltenden Bebauungsplan „Bücker“, der an dieser Stelle ein Industriegebiet festsetzt, in der Weise zu ändern, dass hier ausnahmsweise auch Anlagen der Abstandsklasse IV der Abstandsliste 2007 des Landes NRW zugelassen werden können, sofern immissionsschutzrechtlich keine negativen Auswirkungen auf die Umgebung zu befürchten sind.

 

Die Fa. Bücker möchte auf dem Betriebsgelände eine Anlage zur Aufarbeitung von Boden und Schüttgut errichten und betreiben innerhalb des bereits bestehenden Betriebsgeländes für Handel, Logistik und die Entsorgung von Schütt- und Silogütern.

Die Unbedenklichkeit des Vorhabens ist durch ein Gutachten zu den Geräuschemissionen des TÜV Nord; Essen, vom 29.08.2023 und zu den zu erwartenden Staubemissionen des TÜV Nord, Hannover, vom 30.11.2023, nachgewiesen worden.

 

Die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange wurden durch die Bekanntmachung vom 24.01.2024 über das Vorhaben informiert und um Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen hierzu gebeten.

 

Aus der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen zu der Planungsabsicht eingegangen.

 

Aus dem Kreis der Träger öffentlicher Belange liegen Stellungnahmen vor, die jedoch nicht alle relevant für die Bebauungsplanung sind sondern teilweise erst im Antragsverfahren für die notwendige immissionsschutzrechtliche Genehmigung zu beachten sind.

 

Die beiliegende Auflistung enthält die eingegangenen Stellungnahmen und die Abwägungsvorschläge hierzu.

 

Damit liegen die Voraussetzungen für den abschließenden Satzungsbeschluss vor.


Finanzielle Auswirkungen:

 

X

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen: