Betreff
Bauliche Weiterentwicklung der Mauritius-Grundschule
- Umsetzung des Rechtsanspruchs auf eine Ganztagesbetreuung
Vorlage
038/2024
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Ausschussmitglieder nehmen die vorgestellten Vorplanungen zur Weiterentwicklung der Mauritius-Grundschule zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen zusammen mit der Schulleitung und dem Architekturbüro Scholz Partner weiter auszuarbeiten und rechtzeitig den Förderantrag einzureichen.


Sachverhalt:

 

Ab dem Schuljahr 2026/27 wird mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung in den Grundschulen stufenweise eingeführt. Der Rechtsanspruch gilt ab dem Schuljahr 2026/27 für die Jahrgangsstufe 1 und wird bis zum Schuljahr 2029/2030 um je eine Jahrgangsstufe erweitert, so dass dann alle Schülerinnen und Schüler der Grundschulen einen Rechtsanspruch auf einen Platz in der Ganztagesbetreuung haben.

 

Geregelt wird der Rechtsanspruch auf Bundesebene in § 24 des Achten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VIII). Dieser sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen vor. Die Unterrichtszeit wird angerechnet. Der Rechtsanspruch soll auch in den Ferien gelten, wobei eine Schließzeit geregelt werden kann.

 

Die Anzahl der Kinder, die in der Gemeinde die OGS oder bisher ein anderes Betreuungsangebot nutzen, ist in den letzten Jahren auch ohne einen bestehenden Rechtsanspruch kontinuierlich gestiegen. Die Verwaltung geht davon aus, dass in Nordkirchen mittelfristig von einer Betreuungsquote von mindestens 70% aller Grundschulkinder ausgegangen werden kann.

 

Im Schuljahr 2024/25 beträgt die Zahl der Nutzerinnen und Nutzer der Mauritiusgrundschule:

 

·         250 Schülerinnen und Schüler

·         Insgesamt 47 Lehrkräfte

·         OGS-Betreuerinnen und -betreuer

·         Schulbegleiterinnen und -begleiter

·         1 Schulsekretärin

·         1 Hausmeister

 

Das bedeutet, dass in der Grundschule Nordkirchen ein erhöhter Raumbedarf der OGS besteht, die bisher genutzten Kellerräume allein reichen für ein pädagogisch qualifiziertes Angebot nicht mehr aus.

 

Das Gebäude der Grundschule hat darüber hinaus einen weitergehenden Raum- und Sanierungsbedarf. So könnten durch eine Neuordnung der Räumlichkeiten (Cluster- und Lernlandschaften) die Lern- und Unterrrichtsräume zusammen mit den zugehörigen Differenzierungs-, Aufenthalts- und Erholungsbereichen zu einer identifizierbaren Einheit zusammengefasst werden. Ansätze hierzu sind im Schulentwicklungsplan der Gemeinde und im Orientierungsrahmen für die ganztägige Bildung und Betreuung im offenen Ganztag an Grundschulen im Kreis Coesfeld dargestellt.

 

Weitere Bedarfe bestehen auch an Lehrerarbeitsplätzen und Personaltoiletten.

 

Im Rahmen eines Umbaus und evtl. erforderlichen Anbaus können Grundsätze der Inklusion wie etwa die Zugänglichkeit der Räume auch für Menschen mit Einschränkungen weitestgehend realisiert werden. Die Gebäude aus den Jahren 1958/1960 und 1995 bedürfen auch der energetischen und technischen Sanierung, z.B. der Überholung der alten Elektroinstallation, energetische Verbesserungen, Klärung der Fluchtwegsituation und der Vorbereitung eines stärkeren digitalen Unterrichts.

 

Die Verwaltung hat das Architekturbüro Scholz und Partner, Senden, welches vor einigen Jahren auch die Überlegungen für eine stärkere Zusammenarbeit zwischen der Grundschule und der Förderschule der Kinderheilstätte begleitet hat, beauftragt, für eine strukturelle und bauliche Weiterentwicklung der Grundschule einschließlich der Ganztagesbetreuung hier erste Überlegungen anzustellen.

 

Dabei soll von folgenden Randbedingungen ausgegangen werden:            

 

1.    Unabhängig vom Schulentwicklungsplan wird auf Dauer eine 2-Zügigkeit der Schule angenommen.
Für das kommende Schuljahr 2024/25 sind 57 Kinder (3-Zügigkeit) angemeldet worden, in den Folgejahren geht die Zahl der Kinder, ohne die Zuwanderungsraten für Nordkirchen zu kennen, nach der Zahl der bereits geborenen Kinder jedoch zurück.

 

2.    Auf dieser Basis werden 8 Unterrichtsräume benötigt sowie weiterhin ein weiterer Raum für die Zusammenarbeit mit der Förderschule zur Verfügung gestellt.

 

3.    Vorhandene Klassenräume werden künftig parallel auch für OGS-Zwecke

multifunktional genutzt und sind dafür entsprechend einzurichten.

 

4.    Alle neuen Unterrichtsräume sollten „OGS-fähig“, d.h. ausreichend groß sein für diese flexible Nutzung. Sie sind passend für beide Zwecke zu gestalten.

 

5.    Weiterer Raumbedarf besteht im Schulgebäude z.B. für einen zeitgemäßen differenzierten Unterricht, so dass für jede Jahrgangsstufe ein Differenzierungsraum geschaffen werden sowie für Teamräume für die Schule und der OGS.

 

6.    Das bisherige Lehrer/Innenzimmer ist zu klein. Weiterhin fehlen Abstellmöglichkeiten im Gebäude.

 

7.    Das bisher nicht barrierefreie Schulgebäude ist unter diesem Aspekt zu überplanen.

 

8.    Es besteht technischer Sanierungsbedarf, z.B. entspricht die Elektroinstallation nicht mehr den aktuellen Anforderungen.

 

9.    Im Rahmen der Voruntersuchung wird geprüft, inwieweit und unter welchen Voraussetzungen der Bodenraum auf dem südlichen Anbau des Altgebäudes und die jetzigen Abstellräume oberhalb des Toilettentraktes genutzt werden können.

 

Das Land NRW hat am 12.10.2023 eine Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter erlassen, wonach Zuwendungen zur Förderung der Investitionstätigkeit von Gemeinden in diese kommunale Bildungsinfrastruktur gewährt werden können.

 

Der Gemeinde Nordkirchen steht ein fester Zuschuss in Höhe von 423.588,57 € zu. Vollständige Zuschussanträge sind dafür aber bis zum 31.12.2024 mit einer konkreten Planung vorzulegen, die Maßnahmen müssen dann bis zum 31.12.2027 vollständig abgeschlossen werden.

 

Auch unter dem Aspekt der Förderung soll die Umbau-, Sanierungs- und Erweiterungsplanung daher in Zusammenarbeit mit der Schulleitung weiter ausgearbeitet werden. Angesichts der künftig zu erwartenden schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen wird die Gesamtmaßnahme aus Sicht der Verwaltung nur in Abschnitten durchführbar sein.

 

Architekt Eckhard Scholz wird den Stand der Planung in der Sitzung des Schulausschusses vorstellen. Hierüber sind erste Abstimmungen mit der Schulleitung erfolgt, weitere Gespräche folgen nach der Ausschusssitzung.

 

In der nächsten Ausschusssitzung am 28.11.2024 soll dann der konkrete Antrag für die OGS-Förderung vorgestellt und beschlossen werden.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen: